Als Kreditkosten werden alle Kosten bezeichnet, die der Darlehensnehmer für die Inanspruchnahme eines Kredites an die darlehensgebende Bank entrichten muss. Kreditkosten sind insbesondere Sollzinsen, Überziehungskosten, Bereitstellungszinsen, Kreditspesen sowie Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren. Die Kosten eines Kredites sind im Bereich der Baufinanzierung von besonderer Bedeutung, da aufgrund des großen Kreditvolumens der absolute Kostenbetrag sehr hoch ausfallen kann. Deshalb werden die Konditionen verschiedener Anbieter im Hinblick auf die Kreditkosten bei Hypothekenfinanzierungen besonders intensiv miteinander verglichen. Sämtliche Kreditkosten werden im Darlehensvertrag explizit fixiert. Der Gesetzgeber macht Banken dabei detailgenaue Vorschriften im Hinblick auf die Auszeichnung einzelner Kostenblöcke.

Die Sollzinsen eines Darlehens können entweder für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitraum fixiert werden (Zinsbindung) oder aber an einem Referenzzinssatz ausgerichtet und in Abhängigkeit von dessen Entwicklung laufend angepasst werden. Als Referenzzinsätze werden in den meisten Fällen wichtige Interbankensätze, wie der EUROBOR oder der EONIA genutzt. Dabei wird der Referenz in der Regel ein fester Prozentsatz zugeschrieben. Eine variable Verzinsung impliziert, dass die Gesamtkosten eines Kredites zum Zeitpunkt seiner Auszahlung nicht feststehen, sondern abhängig von äußeren Einflüssen variieren können.

Neben den Sollzinsen fallen wie erwähnt weitere Kreditkosten an. Wird im Rahmen eines Bau- oder Erwerbsvorhabens eine bestimmte Kreditlinie seitens der Bank eingeräumt und stellt sich im weiteren Zeitverlauf heraus, dass die zugesagten Finanzmittel nicht ausreichen, erhebt die Bank für eine Überziehung des Kreditrahmens durch den Kreditnehmer Überziehungskosten, die sich aus den gewöhnlichen zusätzlichen Sollzinsen sowie einem Kostenaufschlag darauf zusammensetzen.

Bereitstellungszinsen werden erhoben, wenn ein zugesagter Kredit nicht binnen der vereinbarten Frist abgerufen wird. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil des Darlehens – ob zeitweise oder dauerhaft – nicht genutzt wird. Die Bereitstellungszinsen sind in vielen Fällen geringer als die Sollzinsen des Kredites.

Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren sowie Vermittlungsgebühren anfallen. Dies ist in der Regel bei Baufinanzierungen auf dem deutschen Markt jedoch nicht der Fall, da der Wettbewerb recht intensiv ist.