Als Kontokorrentkredit wird eine Kreditlinie bezeichnet, die dem Inhaber eines Kontos von seiner Bank eingeräumt wurde. Über den Kontokorrentkredit kann der Kontoinhaber jederzeit und ohne weitere gesonderte Absprache verfügen. Auf Girokonten, die zu privaten Zwecken geführt werden, wird ein Kontokorrentkredit auch als Dispositionskredit bezeichnet. Bei diesem handelt es sich um die häufigste in Deutschland anzutreffende Darlehensart.

Im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen sind Kontokorrentkredite von Bedeutung, weil sie oft die einzige finanzielle Reserve von Eigentümern darstellen. Insbesondere im Frühstadium einer Finanzierung sind die Kredite oft sehr wichtig, weil für den Immobilienkredit alle anderen Mittel als Eigenkapitalanteil verbraucht worden sind. Fallen dann plötzlich Kosten an, weil etwa eine Reparatur am Haus durchgeführt oder eine andere unregelmäßige Ausgabe gedeckt werden muss, wird auf den Kontokorrentkredit zugegriffen. Da keine gesonderte Absprache mit der Bank getroffen werden muss, wenn der Kreditrahmen einmal eingeräumt ist, verfügen Kreditnehmer über ein Höchstmaß an Flexibilität.

Die Höhe des Kontokorrentrahmens legen Banken in der Regel anhand der regelmäßigen Eingänge auf dem Konto fest, sofern es sich dabei um Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt. Maximal werden in Deutschland meistens drei Nettomonatseinkommen als Kreditrahmen gewährt. Gebühren fallen weder für die Einrichtung des Rahmens noch für die Nutzung an.

Für die tatsächlich in Anspruch genommenen Verfügungen werden jedoch Sollzinsen erhoben. Diese liegen bei fast allen Banken deutlich über denen anderer Kredite. Je nach Institut werden zwischen 10 und 17 Prozent Zinsen im Jahr fällig. Eine dauerhafte Nutzung des Kontokorrentkredites führt deshalb zu erheblichen Belastungen. Die Zinsen werden je nach Bank entweder monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich belastet.

Die Rückzahlung des Kredites ist zeitlich nicht exakt definiert. Die Bank kann den Kreditrahmen kürzen und eine Rückzahlung verlangen, wenn das Einkommen des Kontoinhabers sich verringert oder seine Bonität sich signifikant verschlechtert.