Kredite der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau sind ein ganz wesentliches Element der Förderung von Immobilienbesitz durch den Staat. Sie unterstützen Eigentümer durch Darlehen zu günstigen Konditionen, die zum Teil durch Mittel des Bundeshaushaltes subventioniert werden. Eigentümer, die ihr Objekt selbst nutzen, werden dabei ebenso gefördert wie Besitzer, die ihre Immobilie an Dritte vermieten. Die KfW legt besonderes Augenmerk auf die Förderung von Bauvorhaben bzw. baulichen Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen dienen. Es stehen mehrere unterschiedliche Darlehensprogramme zur Verfügung, die in vielen Fällen miteinander kombiniert werden können. KfW-Kredite werden grundsätzlich über Banken und Sparkassen ausgereicht. Darlehensnehmer treten mit der KfW selbst somit nur indirekt in Kontakt. Bei den durchleitenden Banken und Sparkassen sind auch sämtliche erforderliche Nachweise für die Eignung des Vorhabens für ein bestimmtes Programm einzureichen.

Das bekannteste Programm der KfW ist das Wohneigentumsprogramm. Es stellt Mittel von bis zu 100.000 Euro für selbstgenutzte Eigenheime zur Verfügung, maximal jedoch 30 Prozent der Investitionskosten. Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm sind mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren, Zinsbindungen von maximal 20 Jahren und bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet. Die Zinsen entsprechen denen eines günstigen Kredites auf dem freien Markt und werden in regelmäßigen Abständen und abhängig von der allgemeinen Zinsentwicklung am Kapitalmarkt durch die Förderbank angepasst. Die Darlehen bieten jedoch den entscheidenden Vorteil, dass sie nachrangig ins Grundbuch eingetragen werden können und dadurch aus Sicht anderer Banken wie Eigenkapital funktionieren.

Die Produktpalette der KfW bietet für grundsätzlich jedes Vorhaben eine Möglichkeit. Es werden nicht nur Eigenheime, sondern auch zur Vermietung bestimmte Objekte durch Darlehen gefördert. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist möglich und wird durch Kredite finanziert. Auch wenn kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Darlehens besteht ist damit zu rechnen, dass jedes Vorhaben, das die Anforderungen des jeweiligen Programms erfüllt, gefördert wird.

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