Als Immobilienversicherung wird oberbegrifflich eine Reihe von Versicherungen verstanden, die von Eigentümern zum Schutz ihres Objektes und auch der darin befindlichen Gegenstände abgeschlossen werden. Dazu zählen insbesondere die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung sowie – bei noch im Bau befindlichen Immobilien – die Rohbauversicherung. Alle Policen sind aufgrund ihres Risiko-Charakters dringend empfehlenswert. Die Rohbau- und die Wohngebäudeversicherung werden darüber hinaus von Banken, die an einer Immobilienfinanzierung beteiligt sind, unabdingbar zur Kreditvergabe vorausgesetzt.

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer einer Immobilie gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Implosion und Explosion, gegen Schäden durch Leitungswasser, Vandalismus sowie gegen Sturm, Hagel und herabstürzende Flugkörper und Teile von diesen. Sie stellt damit einen elementaren Schutz gegen unausweichliche Risiken dar. Die Kosten der Police richten sich nach dem Wert der Immobilie und ihrem Standort sowie nach der Bauweise und dem Alter des Objekts, wobei Neubauten tendenziell günstiger zu versichern sind als ältere Häuser. Bei Immobilien, die nicht vom Eigentümer selbst genutzt sondern vermietet werden, können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung steuermindernd als Betriebskosten geltend gemacht werden.

Der zeitliche Vorgänger der Wohngebäudeversicherung ist bei Neubauten die Rohbauversicherung. Diese schützt gegen Schäden an einer im Bau befindlichen Immobilie. Der Übergang von der Rohbau- in die Wohngebäudeversicherung erfolgt nahtlos: Wird die Fertigstellung eines Bauprojektes durch einen Gutachter festgestellt, endet der Schutz der Rohbauversicherung und die Wohngebäudeversicherung tritt augenblicklich in Kraft. Dementsprechend werden die beiden Policen immer gemeinsam abgeschlossen.

Die Hausratversicherung schützt nicht das Objekt selbst, sondern die darin befindlichen beweglichen Gegenstände wie etwa die Inneneinrichtung, Einbauküchen oder bestimmte Wertgegenstände. Der Schutz erstreckt sich auf Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Naturgewalten. Hausratversicherungen werden nicht vom Eigentümer eines Objektes abgeschlossen, sondern von der Person, die eine Wohneinheit bewohnt, also ggf. auch vom Mieter. Die maximale Deckungssumme richtet sich dabei standardmäßig nach der Größe der Nutzfläche, wobei 500 Euro Schadenserstattung je Quadratmeter als angemessen betrachtet werden können.