Um den notwendigen Finanzierungsrahmen vor dem eigentlichen Baubeginn des Eigenheims bestimmen zu können, ist eine Größe von besonders großer Bedeutung: die Herstellungskosten. Sie geben darüber Auskunft, wie viel Kapital mindestens in eine Immobilie investiert werden muss, um diese dem geplanten Verwendungszweck zuführen zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private Nutzung oder die Einbindung in das Betriebsvermögen handelt – in beiden Fällen ist die ungefähre Bestimmung der Herstellungskosten Voraussetzung für eine solide Finanzierung.

Was aber wird den Herstellungskosten alles zugeschlagen? Hierzu zählen unter anderem die Aufwendungen für den Erwerb des eigentlichen Baugrundstückes und dessen Erschließung. Schließlich ist für die Nutzung einer Immobilie der Anschluss an das örtliche Strom- und Wassernetz notwendig. Daneben fließen in diesen Posten die eigentlichen Baukosten ein, was die Ausgaben für einzelne Gewerke und das notwendige Baumaterial betrifft. Zusätzlich schlagen sich in den Herstellungskosten die Nebenkosten nieder, die mit der Errichtung des Gebäudes verbunden sind. Zu diesen Aufwendungen zählen beispielsweise Behördenleistungen oder Honorare für Ingenieure und Architekten.

Ein weiterer Bereich der Aufwendungen, die für den Bau einer Immobilie anfallen, sind Kosten für die Gestaltung der Außenanlagen, sprich: Landschaftspflege und der Bau entsprechender Grünanlagen, sofern es sich etwa um repräsentative Firmengebäude handelt. Weitere Ausgaben wie Maklerhonorare, die Grundsteuer oder Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch fallen ebenfalls unter die Bezeichnung Herstellungskosten. Werden im Lauf der Zeit bauliche Veränderungen mit dem Ziel vorgenommen, die Substanz bzw. den Wert der Immobilie zu verbessern oder zu erhalten, gelten diese Aufwendungen als nachträgliche Nebenkosten.

Neben der Ermittlung des Kreditrahmens einer Baufinanzierung kommt den Herstellungskosten speziell im Rahmen der gewerblichen Nutzung von Immobilien eine besondere Rolle zu, da diese durch Abschreibungen zum Unternehmensergebnis beitragen und in der Gewinn-Verlust-Rechnung bzw. der Steuererklärung wieder auftauchen. Für Unternehmen sind Immobilien somit ein Weg um Steuern zu sparen, der dem privaten Nutzer bzw. Erbauer eines Gebäudes leider verwehrt bleibt.