Ein Festgeldkonto ist eine Sparkonto, das für einen bestimmten, zwischen Bank und Kontoinhaber zu vereinbarenden Zeitraum, abgeschlossen wird. Während dieses Zeitraums kann über das Guthaben nicht verfügt werden. Im Gegenzug garantiert die Bank dem Kontoinhaber zum Zeitpunkt des Abschlusses einen Zinssatz, der bis zur Freigabe des Kontos gilt. Somit weiß der Kontoinhaber von Anfang an, wie hoch die Verzinsung seiner Anlage ausfällt. Sie ändert sich auch dann nicht, wenn das Zinsniveau zwischenzeitlich deutlich steigt oder fällt.

Auf dem deutschen Markt können Festgelder mit einer Laufzeit von sieben Tagen bis hin zu zehn Jahren abgeschlossen werden. In der Regel fallen weder bei der Einrichtung eines Festgeldkontos noch bei dessen Führung Kosten an. Die Zinsen werden meistens bei Fälligkeit der Anlage dem Konto gutgeschrieben, wenn die Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt. Bei längeren Laufzeiten erfolgt auch eine Gutschrift nach Ablauf eines Kalenderjahres, sodass sich für den Sparer ein günstiger Zinseszinseffekt ergibt. Es ist darüber hinaus möglich, bei langen Laufzeiten eine jährliche Ausschüttung der angelaufenen Zinsen zu vereinbaren.

Für den Bereich der privaten Baufinanzierung sind Festgeldkonten vor allem im Zusammenhang mit dem Ansparen von Eigenkapital von Bedeutung. Sie ermöglichen eine sichere Planung, weil der Zinssatz feststeht. Zudem gehören Festgelder zu den sichersten Anlagen überhaupt. Ein Kursrisiko besteht nicht und selbst im Fall einer Bankpleite sind die Guthaben über den Einlagensicherungsfonds geschützt. Dieser deckt 50.000 Euro je Kunde ab. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Banken, die in Deutschland nur als Zweigniederlassung ohne eigene Banklizenz agieren, nicht dem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Die Einlagensicherung erfolgt dann über das jeweilige Heimatland.

Erträge die auf Festgeldkonten erzielt werden, unterliegen der Steuerpflicht. Wie für alle Kapitalerträge werden 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten. Jeder Sparer verfügt über einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 800 Euro, der durch die Erteilung eines Freistellungsauftrages geltend gemacht werden muss.