Die Erstfinanzierung bezeichnet das Darlehen, mit dem der Bau bzw. der Erwerb einer Immobilie finanziert wird und steht in Abgrenzung zu Krediten, die deutlich nach dem Erwerb aufgenommen werden, wie etwa Anschlussfinanzierungen oder Modernisierungsdarlehen. Erstfinanzierungen umfassen sowohl Darlehen von privaten Banken als auch solche aus Programmen der öffentlichen Hand, wie solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Auch können Erstfinanzierungen in jeglicher Ausgestaltung genutzt werden. Unterschiede finden sich vornehmlich im Hinblick auf die Laufzeit, die Behandlung von Sondertilgungen, die Zinsfestschreibung bzw. den Referenzzins und die Besicherung des Darlehens.

Erstfinanzierungen sind in der Regel mit langen Laufzeiten ausgestattet, da aufgrund der großen Summe, die aufgenommen wird, nur auf diese Weise eine Rückzahlung möglich ist. Auch werden die ersten Kredite fast immer mit einer Zinsfestschreibung über mindestens 10 Jahre versehen. Da bei einer annuitätischen Tilgung in über die gesamte Laufzeit hinweg identischen Raten der Zinsanteil am gesamten zu leistenden Kapitaldienst zunächst sehr hoch ist und im Zeitverlauf sinkt, führt gerade in einem frühen Stadium des Tilgungszeitraums ein Anstieg der Zinsen zu einer deutlichen Erhöhung des Kapitaldienstes. Um dieses Risiko auszuschließen, wird bei Erstfinanzierungen daher eine lange Zinsbindung vereinbart. Wird keine Zinsfestschreibung vereinbart, unterscheiden sich Erstfinanzierungen durch den zugrundeliegenden Referenzzins: IN Deutschland wird meist der EURIBOR (zuzüglich eines Zuschlags) erhoben.

Die Behandlung von Sondertilgungen ist ein weiteres wesentliches Merkmal von Erstfinanzierungen. Da in einem Frühstadium der Finanzierung oft der berufliche Werdegang des Kreditnehmers und sein Einkommen kaum absehbar sind, ist eine flexible Handhabung dann empfehlenswert, wenn dafür nur geringe Kosten anfallen und der Zinssatz des Darlehens insgesamt hoch ist. Vor allem für Darlehen, die einen Beleihungsauslauf in Höhe von 60 Prozent überschreiten, sollte unbedingt die Möglichkeit kostenloser Sondertilgungen im Darlehensvertrag fixiert werden. Dies gilt auch dann, wenn eine größere Erbschaft oder eine Schenkung im Raum steht.