Das ERP-Nachrangdarlehen ist Bestandteil der Programme zur Wirtschaftsförderung der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dient der Versorgung von Unternehmen, Freiberuflern und Start-ups mit Kapital und gewerblichen Antragstellern unter anderem zur Finanzierung von Immobilien beziehungsweise zur Durchführung baulicher Maßnahmen.

Das Darlehen der Förderbank wird dabei nachrangig vergeben, sodass sich für den Darlehensnehmer eine bessere Kapitalausstattung ergibt, die zu einer besseren Verhandlungsposition gegenüber privaten Geschäftsbanken führt. Ziel der Maßnahme ist eine höhere Zahl von Neugründungen und eine insgesamt stärkere gesamtwirtschaftliche Investitionstätigkeit.

Das Nachrangdarlehen ist mit einer Laufzeit von 15 Jahren ausgestattet, wobei in den ersten sieben Jahren nach der Auszahlung keine Tilgung erfolgt. Diese wird im Anschluss an die tilgungsfreie Anlaufzeit in 31 identisch hohen Raten, die einmal im Quartal zu entrichten sind, geleistet. Durch die zeitversetzte Tilgung wird demnach eine langfristige Kapitalunterstützung erreicht.

Die Mittel aus dem Programm werden durch Gelder der öffentlichen Hand, insbesondere der Europäischen Union, vergünstigt. Die Kosten sind grundsätzlich abhängig vom Standort des Darlehensnehmers; Projekte in Ostdeutschland werden stärker aus EU-Mitteln subventioniert als Engagements in den alten Bundesländern. Im Juli 2008 belief sich der Zinssatz für Darlehen in den neuen Ländern und Berlin auf 2,75 Prozent in den ersten drei Jahren und 4,75 Prozent in der restlichen Zeit des Darlehensverlaufs; in den alten Bundesländern lag der zu entrichtende nominale Sollzins je um einen Prozentpunkt höher.

Zusätzlich zu den Zinsen ist unabhängig vom Standort immer ein Prozent der valutierenden Kreditsumme als Garantieentgelt zu entrichten. Das ERP-Nachrangdarlehen wird nur gegen die persönliche Haftung des Antragstellers und gegebenenfalls der Haftung seines Ehepartners ausgegeben und darf laut den Richtlinien der KfW einen Gesamtbetrag von 500.000 Euro je Person nicht überschreiten.

Das Nachrangkapital kann grundsätzlich auch zur Realisierung von Investitionen im Ausland genutzt werden; eine derartige Konstruktion erfordert allerdings besondere Bedingungen.