Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bezeichnet einen von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellten Vermerk, der einem Wohnraum bescheinigt, in ausreichendem und gesetzeskonformem Maße abgeschlossen von anliegendem Wohnraum zu sein. Die Kriterien betreffen dabei die Wände, die ein ausreichendes Maß an Lärm- und Wärmeschutz bieten müssen, sowie insbesondere den Zugang zu dem betreffenden Objekt. Er muss sich dadurch auszeichnen, dass er separat und abschließbar ist.
Von Bedeutung ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung zum Beispiel dann, wenn bestehender Wohnraum unterteilt werden soll. Die Anerkennung als eigenständiger Wohnraum sowie der entsprechende Vermerk im Grundbuch kann nur dann erfolgen, wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.

Der eigenständige Status eines Objekts greift dabei in verschiedenste juristische Bereiche ein. Wird beispielsweise von einem im Elternhaus lebenden Kind ein Antrag auf Gewährung auf Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt, führt ein nicht eigenständiger Objektstatus regelmäßig zur Ablehnung des Antrags seitens der Behörden. Argumentiert würde in diesem Falle so, dass das Kind noch im elterlichen Haushalt lebt und somit zu dieser Bedarfsgemeinschaft zählt. Die Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft – also auch die der Eltern – würden zum Einkommen des Kindes hinzugezählt werden.
Neben Wohnraum können auch weitere Bereiche als abgeschlossen angemeldet werden. Ein Garagenstellplatz beispielsweise kann dann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten, wenn eine dauerhafte Markierung vorliegt.

In jüngster Zeit gibt es auf politischer Ebene Tendenzen, die im Zuge der angestrebten Entbürokratisierung versuchen, die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu vereinfachen. So sollen die Bundesländer durch den Einsatz von Sachverständigen dazu ermächtigt werden, die Bescheinigung auszustellen und somit die Baubehörde zu entlasten.
Die Anträge auf Erteilung des Vermerks sind in der Regel bei jeder Stadtverwaltung erhältlich, insbesondere auch bei den einschlägigen Internetauftritten der Kommunen.