Was passiert im Todesfall?
Eine Immobilie ist häufig – insbesondere wenn sie vom Käufer selbst bewohnt werden soll – eine Investition fürs Leben. Mit dem Kauf steht der Entschluss, an diesem Ort für die nächsten Jahre bleiben zu wollen. Paare sehen darin häufig auch einen großen Schritt für ihre Beziehung: Ein gemeinsames Eigenheim gilt als Bekenntnis zum anderen Partner. Umso schneller stellt sich dabei die Frage: Was geschieht eigentlich, wenn einer der Partner in der Finanzierungsphase oder gar in der Bauphase verstirbt?
Ein Todesfall ist immer ein dramatischer Einschnitt im Leben der Hinterbliebenen, insbesondere dann, wenn es sich dabei um den Lebenspartner handelt. In Bezug auf die Immobilie kommen dabei schnell Fragen auf. Verstirbt einer der Partner beispielsweise noch während der Bauphase, fragt der verbleibende Partner häufig nach dem Sinn einer Bau-Fortsetzung. Leider ist es aber meist nicht möglich, einen Hausbau mitten in der Bauphase nicht nur auszusetzen, sondern auch zu beenden. Aus wirtschaftlicher Sicht macht eine solche Entscheidung keinen Sinn. Es lohnt sich also in jedem Fall, den Hausbau zumindest zu beenden.
Problematisch wird es immer dann, wenn der verstorbene Partner der Darlehensnehmer war. Aus diesem Grund bestehen die meisten Baufinanzierer auf den Abschluss einer Lebensversicherung: Die darin vereinbarte Summe sollte so bemessen sein, dass damit im Zweifelsfall die Baufinanzierung getilgt werden kann. Ebenso wichtig ist es aber auch, den Nachlass für den Fall eines Todes rechtzeitig zu regeln: Lebt ein Paar in einer Lebensgemeinschaft und hat Kinder, ist aber nicht verheiratet, erben in erster Linie die Kinder – der Lebenspartner geht häufig trotz gemeinsamer Finanzierung und Anstrengung leer aus.

