Sicherheit spielt bei der Baufinanzierung eine enorm wichtige Rolle: Bauherren suchen nach einer sicheren Form der Kapitalanlage und Baufinanzierung, Banken verlangen Risikozuschläge bei nicht ausreichend hoher Liquidität oder Vertrauenswürdigkeit. Auch der Bau selbst muss abgesichert werden: Während der Bauphase und nach dem Bau zahlen Bauherren Versicherungsbeiträge, um den Rohbau bzw. das fertige Bauwerk abgesichert zu wissen. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn der Bauträger Insolvenz anmeldet und der Bau nicht fertiggestellt werden kann? Wie sichert man sich für diesen Fall ab?
Eine Information gleich vorab: Eine ausreichende gesetzliche Absicherung von Verbrauchern für den Fall, dass ihr Bauträger insolvent geht, existiert nicht. Bauherren sind somit einem hohen Risiko ausgesetzt, müssen sie ja schließlich allein mit den Folgen fertig werden. Jedem Bauherrn ist daher anzuraten, ausreichend Rücklagen zu bilden, um eventuell anfallende Mehrkosten auffangen zu können ohne in wirtschaftliche Not zu geraten.
Den größten finanziellen Schaden erleiden Bauherren dann, wenn das insolvente Unternehmen die bisherigen Aufgaben mangelhaft ausgeführt hat, also Nachbesserungsbedarf besteht. Problematisch wird es auch dann, wenn Bauherren bereits Leistungen bezahlt haben, die aber noch nicht ausgeführt wurden und aufgrund der Insolvenz auch nicht mehr ausgeführt werden können. In jedem Fall verursachen diese Fälle erhebliche Mehrkosten, die für so manchen Bauherrn den Ruin bedeuten.
Um Problemen dieser Art vorzubeugen sollten Bauherren alle Arbeiten des Unternehmens regelmäßig kontrollieren und auf die sofortige Beseitigung von Mängeln bestehen. Bis zur Mängelbeseitigung kann das Geld einbehalten werden. Bauherren sollten zudem nur die tatsächlich erbrachten Leistungen bezahlen und nicht in Vorkasse gehen.
Um sich bereits im Vorfeld abzusichern gilt es, sich vorher über die Solvenz des Bauträgers zu erkundigen. Zudem ist es möglich, Sicherheitseinbehalt und Bürgschaften der Bauträger-Bank zu vereinbaren, um sich als Bauherr abzusichern.
