In unserem Beitrag vom Mittwoch wiesen wir bereits darauf hin, dass in dieser Woche eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur Klageeinreichung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Deutscher Ring Bausparkasse AG ausstand. Die Klage beschäftigte sich mit der Frage, ob die Gebühren, die die Bausparkasse bei Abschluss eines Bausparvertrages erhebt, rechtmäßig seien. Am Freitag nun wies das Landgericht die Klage der Verbraucherschützer ab. Es bestätigte damit die Entscheidungen des Landgerichts Heilbronn und des Landgerichts Dortmund, die ebenfalls gegen die Verbraucherzentrale und für die Gebühren entschieden hatten.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt André Boldt, Vorstand der Deutscher Ring Bausparkasse AG, in der Rechtmäßigkeit der üblichen Gebührenpraxis. In einer Pressemitteilung ließ er verlauten: „Die von der Verbraucherzentrale angezweifelten Gebühren sind ein transparenter und integraler Bestandteil des Bausparsystems. Sie ermöglichen den Beitritt zur Bauspargemeinschaft und damit den Zugang zu zinsgesicherten Darlehen. Der Kollektivgedanke ist die Basis für ein ausgesprochen stabiles und bewährtes System zur Baufinanzierung in Deutschland. Wir freuen uns, dass das Hamburger Landesgericht mit seinem Urteil dieser Besonderheit des Bausparsystems Rechnung trägt.“.
Bereits als das Thema Abschlussgebühren im letzten Jahr zum offenen Streitthema zwischen den Verbraucherschützern aus NRW und einigen Bausparkassen wurde, kündigten beide Parteien an, die Auseinandersetzung vor Gericht klären zu lassen – wenn nötig auch vor dem Bundesgerichtshof. Die Verbraucherzentrale hatte im Vorfeld einige Bausparkassen mit der Begründung abgemahnt, ihre durchaus gängige Praxis der Gebührenerhebung bei Abschluss eines Bausparvertrages sei im Prinzip nichts anderes als eine vergleichsweise hohe Provision. Die Bausparkassen dagegen betonten immer wieder, was nun auch die Gerichte entschieden: Die Abschlussgebühr ist Prinzip eine Eintrittsgebühr zur Gemeinschaft der Bausparer und damit durchaus legitim. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Verbraucherschützer ihre Klagen in der nächsten Instanz weiterführen werden.


[...] geklagt. Das Gericht wies vergangene Woche die Klage mit der Begründung zurück, dass die Abschlussgebühren bei Bausparverträgen rechtens seien. Die automatisch fällige Gebühr in Höhe von 1 % der Bausparsumme bleibt also [...]