Bei Eintritt in den Ruhestand sind die meisten Immobilien vollständig abgezahlt, endlich gehören sie nicht mehr der Bank, sondern ihren tatsächlichen Besitzern. Nun sollte man meinen, einem sorgenfreien Leben im Alter im eigenen Haus stehe nichts mehr im Wege – aber das muss nicht so sein. Sobald eine Immobilie alters- oder behindertengerecht umgebaut oder modernisiert werden muss, stellt sich schnell die Frage: Woher das Geld nehmen? Ruheständler oder Rentner haben es häufig schwer ein Darlehen zu erhalten und nur wenige verfügen über ausreichend Geldmittel, um einen Umbau oder eine Modernisierung aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Lösung hier könnte lauten: Eine Rentenhypothek.
Eine Rentenhypothek kann allen Ruheständlern gewährt werden, die mindestens zur Hälfte Eigentümer einer nicht belasteten Immobilie sind. Die maximale Darlehenshöhe beträgt meist 60 Prozent des Beleihungswerts, minimal aber 30.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt kostenlos in – meist fünf – Raten, kann aber auch in einem Betrag erfolgen. Bereitstellungszinsen werden nicht erhoben.
Die Zinsen werden bis zum Ableben festgeschrieben, je Älter der Kreditnehmer, desto günstiger wird das Darlehen. Das Besondere: Der Kreditnehmer tilgt nur die anfallenden Zinsen, nicht aber den Kredit selbst. Die Kredittilgung müssen die Erben übernehmen. Allerdings sollte den Erben vom Kreditnehmer schon aus Gründen der Fairness mitgeteilt werden, dass sie eine möglicherweise belastete Immobilie erben werden. Die Gefahren der Rentenhypothek sollten ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden: Je nach Höhe der Hypothek können relativ hohe Zinszahlungen auf den Hypothekennehmer zukommen, die nicht immer mit einer Rente bestritten werden können. Es gilt also trotz aller Vorteile sorgfältig abzuwägen.
