Baubeschreibungen sind ein wichtiger Teil des Bauvertrags: Sie enthalten eine genaue Beschreibung des Objekts inklusive aller gewünschten Einbauten, Materialien, Leistungen usw. Die Baubeschreibung bildet die Grundlage für die Arbeit des Bauunternehmers. Genau deshalb ist es so wichtig, dass sich Bauherren ihre Baubeschreibung ganz genau ansehen: In vielen Fällen nämlich lassen Bauunternehmer in der Baubeschreibung einiges offen – zu ihrem Vorteil.
Wer vor Baubeginn nicht genau hinschaut was seine Baubeschreibung enthält, könnte sich später möglicherweise über deutlich höhere Kosten als vereinbart wundern. Statt die vertraglichen Pflichten des Bauunternehmers konkret festzulegen ist es häufig so, dass die Baubeschreibung viel zu kurz und vage gehalten wird, was dem Bauunternehmer viele Freiräume lässt. Ein kleines Beispiel: Häufig steht im Vertrag beim Punkt Bodenbelag „Fußbodenbeläge auf ungefliesten Flächen“. Aber was ist damit gemeint? Teppichboden oder Laminat? Parkett oder Linoleum? Genau hier kann der Bauunternehmer die Kosten in die Höhe treiben. Auch wer denkt, die Bezeichnung schlüsselfertig sei exakt, irrt: Was schlüsselfertig bedeutet, ist nirgendwo verbindlich festgeschrieben und demzufolge Auslegungssache.
Für Bauherren bedeutet dieser Umstand: Alles was nicht konkret in der Baubeschreibung fixiert ist, ist ein Risiko für ihn. Damit alle Leistungen auch Bestandteil des Bauvertrags werden, müssen sie einzeln in der Baubeschreibung aufgeführt sein. Sind sie das nicht, hat der Bauunternehmer das Recht zu schalten und zu walten wie er will – völlig legal. Experten, insbesondere der Verbraucherzentralen, raten daher zu Muster-Baubeschreibungen die helfen können, hier Sicherheit für Bauherren zu schaffen. Beispielsweise bei den Verbraucherzentralen ist ein solches Muster gegen eine Gebühr erhältlich.
