Wer sich jetzt entschließt, seinen Traum von der eigenen Immobilie zu realisieren, der sollte genau darauf achten, welche Regelungen bezüglich Sondertilgungsrecht und Sondertilgungspflicht vom Darlehensgeber festgeschrieben wurden. So beschreibt das Sondertilgungsrecht die Option des Kreditnehmers, auch außerhalb der monatlich zu überweisenden Rate außerordentliche Zahlungen vorzunehmen und dadurch sowohl Laufzeit, Kreditsumme wie auch die auf den Tilgungsanteil zu zahlenden Zinsen zu verringern.
In der Regel sehen Bausparverträge und andere Formen der Immobilienfinanzierung dieses Recht auf Sondertilgung einmal im Jahr vor. Dabei ist das Recht auf Sondertilgung in der Regel so gestaltet, dass es dabei nicht möglich ist, das Baudarlehen vor Ende der Zinsbindungsfrist zu tilgen.
Die Sondertilgungspflicht indes sieht vor, dass der Darlehensgeber eine jährliche Sonderzahlung vom Kreditnehmer verlangt. Diese Vereinbarung kann mitunter zu günstigeren Konditionen des gesamten Darlehens führen. Aufgrund der momentan sehr niedrigen Kreditzinsen sollten sich künftige Bauherren ausrechnen, ob die Bedingungen eines Kredits mit Sondertilgungspflicht in Verbindung mit fremdfinanzierten Kleinkrediten zur Zahlung dieser außerordentlichen Raten vielleicht günstiger sind als Verträge, welche eine solche Regelung nicht vorsehen.
Ebenso ist es denkbar, bei Vereinbarung einer Sondertilgungspflicht bzw. auch bei Inanspruchnahme eines Sondertilgungsrechts die zur Zahlung dieser Raten erforderliche Summe anhand eines Tages- oder Festgeldkontos anzusparen. Aufgrund der aktuell stark gesunkenen Tagesgeldzinsen sollte aber vielleicht eher auf das noch attraktive Festgeld gesetzt werden.
In jedem Fall sollte der Sparer darauf achten, dass Sondertilgungspflichten von den Darlehensgebern auch explizit als solche ausgewiesen und dem Kreditnehmer nicht als Sondertilgungsrecht – also als Option – verkauft werden.
