Wohn-Riester: Jetzt noch volle Zulagen in 2008 sichern

Verbraucher, die noch keinen Riester-Vertrag besitzen, können durch einen Abschluss noch vor dem Jahreswechsel die volle Zulage für das Jahr 2008 vereinnahmen, wenn vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens in einen zertifizierten Vertrag einbezahlt werden (maximal 2100 Euro abzüglich der Zulagen). Die staatlichen Zuschüsse setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen: Die Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro jährlich und für Kinder zahlt der Fiskus 185 Euro im Jahr bzw. 300 Euro, wenn der Nachwuchs nach 2007 zur Welt gekommen ist. Die Eigenleistungen in Riester-Verträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden und bieten dadurch eine attraktive Vorsorgeleistung.

Riester-Verträge können zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums eingesetzt werden. Die Zulagen werden dann ebenso wie die laufenden Einzahlungen zur Tilgung der Hypothek genutzt. Die Kombination aus Steuervorteil und Zuschuss bietet damit einen teilweisen Ersatz für die vor einigen Jahren abgeschaffte Eigenheimzulage. Lohnenswert ist der Abschluss auch dann, wenn kein eigenes Einkommen erzielt wird, weil etwa Kinder erzogen werden: Durch die Einzahlung des Sockelbeitrages in Höhe von 60 Euro jährlich können alle Verbraucher, die dem Grunde nach der Rentenversicherungspflicht unterliegen, die Riester-Zulage in Anspruch nehmen.

Bei der Entnahmen von Vertragsguthaben zur Immobilienfinanzierung gilt es zu beachten, das bei einer nicht vollständigen Rückzahlung bis zum Eintritt in den Ruhestand eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt entstehen kann, die dann von anderen Rentenbezügen bezahlt werden muss. Die Auszahlungsphase von Riester-Verträgen kann ab Vollendung des 60. Lebensjahres und optional in Teilen als Kapitalabfindung erfolgen.

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