Dass die Streichung der Eigenheimzulage für viele Familien einer der Gründe ist, warum auf die Erstellung oder den Kauf eines Eigenheims verzichtet wird, ist sicher für viele heute kein Geheimnis mehr. Schließlich steigt der Bedarf an finanziellen Mitteln ohne diese Förderung beträchtlich an. Aus diesem Grund hat so mancher Eigenheimbesitzer und zukünftige Bauherr die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, durch die Riester-Rente eine Möglichkeit zu schaffen, mit welcher sich die eigenen vier Wände wesentlich günstiger finanzieren lassen.
Über die Gesetzesvorlage soll noch in diesem Sommer entschieden werden. Allerdings war in letzter Zeit immer wieder die Rede davon, dass die Entnahmen aus dem Riester-Vertrag erst ab einer bestimmten Summe möglich sind. Es wurden an verschiedenen Stellen im Internet Beträge zwischen 10.000 und 15.000 Euro erwähnt. Dass diese Klausel den Nutzen des Wohn-Riesters deutlich herabsetzt, liegt auf der Hand. Wie der Verband der Privaten Bausparkassen allerdings vor Kurzem mitgeteilt hat, sind diese Zahlen nicht korrekt. Im Entwurf zum Eigenheimrentengesetz ist nicht die Rede davon, dass erst eine Mindestsumme angespart werden muss.
Auf das Kapital aus der Riester-Rente kann also sofort zugegriffen werden. Zukünftige Eigenheimbesitzer können das Geld dazu nutzen, um ihr Eigenkapital zu erhöhen. Hierdurch lassen sich mitunter günstigere Bedingungen bei der Vergabe einer Baufinanzierung aushandeln. Zusätzlich steht allen Hausbesitzern eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, wie sie von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren können. Statt in den Riester-Vertrag einzuzahlen, wird das Kapital zur Tilgung des Baudarlehens benutzt. Und die Zulagen aus der Staatskasse kommen dem Eigenheim als Sondertilgung zugute.
