Reduzierte Finanzierungskosten mit Hilfe der EU

Der Traum vom eigenen Haus ist inzwischen ein teures Vergnügen. Neben den steigenden Preisen für Baumaterial und Handwerksleistungen oder den Forderungen der Politik nach immer besseren Energiesparmaßnahmen verlangen auch die deutschen Finanzämter ihren Anteil in Form der Grunderwerbs- und Mehrwertsteuer. Was aber für jeden Eigenheimbesitzer in Zukunft interessant sein dürfte ist ein juristischer Fall, der dazu beitragen könnte, dass in Zukunft jeder Bauherr finanziell erheblich entlastet wird. Stein des Anstoßes ist die Kombination aus Grunderwerbs- und Umsatzsteuer beim Kauf eines Hauses mitsamt des Grundstücks.

Das niedersächsische Finanzgericht sieht in dieser Form der Besteuerung einen Verstoß gegen das Mehrfachbelastungsverbot. Da die Finanzämter in letzter Zeit dazu übergegangen sind, das Haus in die Berechnung der Grunderwerbssteuer mit einzubeziehen, aber auf die entsprechenden Herstellungskosten ebenfalls 19% Mehrwertsteuer aufschlagen, kommt es nach Ansicht der Richter zu einer Doppelbesteuerung. Und dieses Vorgehen verstößt gegen geltendes EU-Recht. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Situation. Handelt es sich um eine Bemessungsgrundlage von 1,5 Mio. Euro, so entfallen auf die Grunderwerbssteuer allein 52.500 Euro.

Dass diese Summe auf die Gesamtkosten und somit die Höhe der Baufinanzierung einen nicht zu unterschätzenden Einfluss hat, liegt auf der Hand. Speziell dann, wenn nur 25% dieser Summe, was 13.125 Euro entspricht, auf das Grundstück entfallen. Entscheidet der Europäische Gerichtshof gegen die Mehrfachbesteuerung durch die deutschen Finanzbeamten, so winkt den Käufern von Immobilien eine Ersparnis von mehreren 10.000 Euro pro Grundstück und Immobilie. Im oben beschriebenen Beispiel wären das fast 40.000 Euro. Auf diese Art und Weise lassen sich ohne Weiteres die Kosten für eine Baufinanzierung reduzieren.

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