Die neue Eigenheimrente erfreut sich großer medialer Präsenz: Die Möglichkeit, staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge zur Immobilienfinanzierung zu nutzen, lässt viele angehende Eigenheimbesitzer auf finanzielle Entlastungen auf dem Weg in die eigenen vier Wände hoffen. Neben den staatlichen Zulagen ist dabei insbesondere die steuerliche Entlastung interessant: Einzahlungen in Riester-Verträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von 2100 Euro jährlich von der Einkommensteuer abgesetzt werden – Ehegatten können damit den Kapitaldienst bis zu 4200 Euro jährlich geltend machen.
Die nachgelagerte Besteuerung birgt allerdings Risiken: Werden die zur Immobilienfinanzierung entnommenen Beiträge nicht rechtzeitig bis zum Beginn der Rentenphase wieder in den Vertrag zurückbezahlt, droht im Ruhestand eine Steuerschuld gegenüber dem Fiskus. Die entnommenen Beiträge werden den Verträgen fiktiv zugebucht und mit dem gesetzlichen Garantiezins verzinst. In der Auszahlungsphase werden dann im schlimmsten Fall fiktive Rentenzahlungen mit dem persönlichen Steuersatz des Vertragsinhabers versteuert. Der Fiskus bietet dabei zwei Varianten an: Zum einen kann die gesamte Steuerschuld bei Rentenbeginn getilgt werden, wobei dann ein Rabatt in Höhe von 30 Prozent gewährt wird. Alternativ können die Steuerschulden in Raten abgezahlt werden, wobei die vollständige Rückzahlung bis spätestens zum 85. Lebensjahr des Vertragsinhabers erfolgen muss. Die zweite Variante ist – obgleich sie nicht mit einem Rabatt verbunden ist – vorzuziehen, da in der Auszahlungsphase das Vertragsguthaben nicht verzinst wird.
Verbraucher sollten in jedem Fall vermeiden, in eine solche Situation zu geraten und bei der Konzeptionierung ihres Finanzierungsvorhabens die Rückführung der entnommenen Beiträge mit einkalkulieren. Spätestens 10 Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand sollte damit begonnen werden.

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