In den letzten Tagen sind Baufinanzierungskunden und Eigenheimbesitzer immer wieder auf Artikel in der Tagespresse und in Nachrichten-Magazinen gestoßen, die sich mit der Gebührenpraxis einiger Banken im Rahmen der Baufinanzierung beschäftigt haben. Anlass ist eine richterliche Entscheidung zum Wertermittlungsverfahren, welches die Kreditinstitute immer wieder in Auftrag geben. Hintergrund ist eine möglichst genaue Schätzung des Beleihungswertes der Sicherheiten. Schließlich müssen Letztere auch in fünf oder sechs Jahren durch die Kreditinstitute immer noch verwertbar sein.
Die auftretenden Kosten dieser Gutachten blieben in der Regel an den Kreditnehmern hängen. Was lange Jahre zur gängigen Praxis im Finanzierungsgeschäft zählte, steht seit dem richterlichen Entschluss allerdings zur Debatte, da die Juristen gegen die Banken entschieden haben. Das Urteil wird damit begründet, dass Kreditanstalten die entsprechenden Gutachten aufgrund des eigenen Sicherheitsbedürfnisses in Auftrag geben und deshalb für die Kosten selbst aufkommen müssen. Viele Eigenheimbesitzer wittern hier die Chance, einen Teil der Kreditnebenkosten zurückzufordern.
Allerdings versuchen viele der betroffenen Kredithäuser, diesen Forderungen aus dem Weg zu gehen und reagieren erst nach anwaltlichem Druck. Der Grund für diese Verzögerungstaktik liegt auf der Hand – da eine grundsätzliche Entscheidung zu diesem Thema mit Verjährungsfristen fehlt, könnte dieses Beispiel Schule machen und Hausbesitzer, deren Darlehen bereits seit einigen Jahren Bestand hat, dazu bewegen, ebenfalls die Banken zu belangen. Bei einem Vertragsvolumen von etwa einer halben Million Abschlüssen für Immobilienkredite würde in diesem Fall eine massive Welle von gerechtfertigten Rückerforderungen auf die Kreditinstitute zurollen. Wer trotz der zu erwartenden juristischen Schwierigkeiten mit den Banken eine Auseinandersetzung nicht scheut, sollte schnell handeln, bevor eine gerichtliche Entscheidung Fristen für die Verjährung festsetzt.
