Bausparer können Bausparverträge entsprechend ihrer Wünsche und aktuellen Bedürfnisse anpassen. Das ist sehr wichtig. Wenn man vor langer Zeit einen solchen Bausparvertrag abgeschlossen hatte und nun endlich das geeignete Grundstück gefunden zu haben scheint und dann der Vertrag noch nicht in der Zuteilung ist, könnte das sehr ernüchternd sein. Daher wird von Experten unbedingt geraten, die verantwortliche Bausparkasse aufzusuchen und mit dieser über das Vorhaben zu sprechen. Gemeinsam mit der Bausparkasse könnte dann entschieden werden, welche Möglichkeit in welcher Situation die besten ist, so Stefan Jokl, Mitarbeiter des Verbands der Privaten Bausparkassen.
Da das Bausparkollektiv nicht belastet werden dürfe, ist eine Pflicht für die Bausparkasse, der Änderung zuzustimmen. Aus diesem Grunde gibt es auch keinen Rechtsanspruch auf Änderung. Um den Vertrag den eigenen Gegebenheiten optimal anzupassen, wird regelmäßig ein Kompromiss gefunden. Änderungsmöglichkeiten gibt es diverse, wie beispielsweise eine Teilung der Bausparverträge. Hierbei möchte der Bausparer lediglich einen Teil der Bausparsumme, der Rest wird später benötigt. Der Bausparvertrag sollte beinahe zuteilungsreif sein.
Sofern der Bausparer lediglich noch einen Teil der vereinbarten Bausparsumme haben möchte, ist es möglich, die Bausparsumme zu ermäßigen. Dadurch wird der Vertrag dann schneller zugeteilt. Den Bausparvertrag in einen Teil- und Restbausparvertrag umzuändern, ist dann sinnvoll, wenn ein schnell zuteilungsreifer Teilbausparvertrag mit einem Restbausparvertrag entsteht. Eine solche Schaffung eines Teil- und Restbausparvertrages kann mit einer niedrigeren Bausparsumme bei gleichzeitiger Schaffung eines neuen Bausparvertrages über die restliche Bausparsumme verglichen werden.
Eine Fusion mehrerer Bausparverträge kann dann als sinnvolle Option angesehen werden, wenn der Bausparer mehrere Verträge in einem Tarif hat. Mittels einer Zusammenlegung ist es möglich, einen einheitlichen Zuteilungszeitpunkt zu ermitteln. Außerdem ist es für die geringer bewerteten Verträge sehr gut, wenn sie durch die höher angesparten Verträge bessere Zuteilungsaussichten bekommen. Sofern die bisherige Bausparsumme sich als zu niedrig entpuppt, da die Baukosten gestiegen sind, kann die Bausparsumme nach Vereinbarung erhöht werden. Möglichkeiten dieses zu erreichen sind einmal, dass die Bausparsumme aufgestockt wird oder auch, dass ein Neuvertrag abgeschlossen wird, der dann mit dem alten Bausparvertrag zusammen gelegt wird. Eine Abschlussgebühr wird in beiden Varianten fällig, diese wird aber mit dem Guthaben des bestehenden Vertrages verrechnet.
