Wohn-Riester bringt Familien fünfstellige Entlastung

Jüngst beschloss der Bundestag die Einführung der Eigenheimrente und machte damit den Weg frei für die Verwendung von Altersvorsorgeverträgen zur Baufinanzierung. In Zukunft können Inhaber von staatlich geförderten Vorsorgemaßnahmen, so genannten Riester-Verträgen (die Bezeichnung geht zurück auf den früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester, der das Konzept einführte), ihre Einzahlungen sowie die öffentlichen Zulagen zur Tilgung einer Hypothek verwenden.

Insbesondere für Familien bietet die umgangssprachlich auch als „Wohn-Riester“ bezeichnete Neuerung einen teilweisen Ersatz für die Eigenheimzulage, die im Jahr 2006 vom Gesetzgeber abgeschafft wurde. Experten gehen davon aus, dass junge Familien in den Genuss fünfstelliger Entlastungen kommen werden.

Die Riester-Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundzulage, die jeder Sparer erhält und die sich auf 154 Euro im Jahr beläuft. Darüber hinaus gewährt der Staat für jedes kindergeldberechtigte Kind weitere 185 Euro jährlich; Nachwuchs, der erst nach dem 31.12.07 zur Welt gekommen ist, wird sogar mit 300 Euro im Jahr belohnt. Die Förderung wird jedem zuteil, der jährlich mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlt.
Eine Familie mit drei Kindern, deren jüngstes Mitglied erst in diesem Jahr geboren wurde, kann sich über Zulagen von 20.000 Euro und mehr freuen – bei einem durchschnittlichen Finanzierungsvolumen von 250.000 Euro werden also im günstigsten Fall beinahe 10 Prozent der Investitionskosten vom Staat übernommen.

Die Einzahlungen in einen Riester-Vertrag können bis zu einer Höhe von 2100 Euro jährlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich weitere Vorteile ergeben. Die entnommenen und zur Immobilienfinanzierung verwendeten Mittel sollten allerdings bis zum Eintritt in den Ruhestand wieder zurückgeführt werden: Die Verträge werden fiktiv weitergeführt und mit zwei Prozent im Jahr verzinst – aufgrund der nachgelagerten Besteuerung kann ein „leerer“ Vertrag in der Auszahlungsphase zu einer Steuerschuld führen.

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