Die Bausparkasse Schwäbisch Hall betrachtet die bei Bausparverträgen zur Kostendeckung erhobenen Abschlussgebühren, die sich im Regelfall auf ein bis zwei Prozent der Bausparsumme belaufen, für systemkonform und weist Vorwürfe der Verbraucherzentrale NRW zurück, die die Gebühr als nichtig betrachtet und Verbraucher auffordert, die gezahlten Gelder von den Bausparkassen zurückzuverlangen.
Die Verbraucherschützer berufen sich auf einen wissenschaftlichen Aufsatz eines Richters des Bundesgerichtshofs (BGH), in dem die Abschlussgebühr als rechtswidrig bezeichnet wird. Die Schwäbisch Hall sieht das nach Aussage des Pressesprechers Stefan Speicher anders und beruft sich unter anderem auf das Bausparkassengesetz, nach dem der Gesetzgeber es für nötig erachtet, den Bausparkassen im Sinne ihrer Kunden eine zügige Kostendeckung zu ermöglichen, um dauerhaft den Fortbestand der Solidargemeinschaft zu sichern.
Die Abschlussgebühr ist nach Einschätzung der Bausparkasse als abschlussnahe Ertragskomponente eine notwendige Einnahmequelle. Darüber hinaus verweist das Unternehmen auf die Tatsache, dass die Gebühr dem Kunden sehr transparent im Vertrag dargelegt wird und generell leicht verständlich ist. Auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung sieht die Schwäbisch Hall gelassen entgegen.
Experten kritisieren die seit einiger Zeit verlaufende Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühr von Bausparverträgen und befürchten, dass bei einer eventuellen Abschaffung der Einnahmequelle die Transparenz für Kunden deutlich abnehmen könnte. Bausparkassen müssten die ihnen entstehenden Kosten für Verwaltung, Vertrieb und Abwicklung dann anderweitig decken und wären gezwungen, nachgelagerte Gebühren zu erheben, deren Höhe und Struktur aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich schlechter nachvollziehbar wäre als es bei der gegenwärtigen Regelung der Fall ist.
Schwäbisch Hall hält Abschlussgebühr für korrekt
26. Juli 2008 Von Schreibe einen Kommentar
