Energieausweis nun Pflicht

Seit dem 01.07. ist der Energiebedarfsausweis, den der Gesetzgeber im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) konstruiert hat, Pflicht für Vermieter und Verkäufer, die ihr Objekt auf dem Immobilienmarkt anbieten. In der derzeitigen Übergangsphase müssen Eigentümer, deren Objekt vor 1965 erbaut wurde, den Pass obligatorisch interessierten Mietern oder Käufern vorlegen; für später errichtete Gebäude gilt die Regelung, deren Missachtung mit empfindlichen Bußgeldern bestraft wird, ab dem 01. Januar 2009.

Der Energieausweis wird dabei stets für ein gesamtes Gebäude und nicht für einzelne Wohneinheiten ausgestellt und ist nach seiner Ausstellung, die ausschließlich durch zertifizierte bzw. gesetzlich qualifizierte Stellen erfolgen darf, für zehn Jahre gültig. Es stehen dabei grundsätzlich zwei verschiedene Varianten zur Auswahl: Bei der verbrauchsorientierten Ermittlung wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand von Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre bestimmt. Bei der bedarfsorientierten Ermittlung findet eine genaue Untersuchung durch einen Fachmann statt, hierzu ist die Begehung der Immobilie notwendig. Der Bedarfsausweis ist allerdings für alle Immobilien verpflichtend, die vier Wohneinheiten oder weniger verzeichnen, vor dem Jahr 1977 errichtet worden sind und in der Zwischenzeit keinen Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen unterzogen wurden.

Der Gesetzgeber hat mit der obligatorischen Einführung des Energiebedarfsausweises eine Maßnahme umgesetzt, die den Energiebedarf einer Immobilie als Bestandteil der laufenden Betriebskosten stärker in einen wirtschaftlichen Zusammenhang stellt, und erhofft sich davon Anreize zur Modernisierung und zur Steigerung der Energieeffizienz.

Die Bausparkassen empfehlen Eigentümern, die Modernisierungsbedarf an ihrem Objekt verzeichnen, den rechtzeitigen Abschluss eines Bausparvertrages, um die Finanzierungslasten sicher und zu günstigen Konditionen abzudecken.

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