Wohnraumförderung in Sachsens Innenstädten

Die sächsische Landesregierung legte vor einigen Tagen ein Programm zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums in Sachsen auf, das insbesondere den Innenstädten des Freistaats zu Gute kommen soll. Hintergrund ist eine dramatische Leerstandsquote: Fast jede vierte Wohneinheit in diesem Bundesland steht leer. Darüber hinaus besteht in vielen Fällen ein beträchtlicher Sanierungsbedarf.
Die Förderung durch das Programm erfolgt im Rahmen eines Darlehens, für das ein fixer Zinssatz in Höhe von 2,5 Prozent zu entrichten ist, was signifikant unterhalb des gegenwärtigen Marktniveaus liegt. Die maximale Darlehenshöhe ist je nach Familienstand und Haushaltsbeschaffenheit des Antragstellers gestaffelt: Singles erhalten ein Darlehen in einer Höhe von maximal 50.000-Euro; ein Zwei-Personen-Haushalt erhält den doppelten Betrag und für jedes im Haushalt lebende Kind gewährt der Freistaat weitere 30.000 Euro. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller selbst in dem finanzierten Objekt lebt, dass das Gebäude vor 1949 errichtet wurde und in einem Stadtgebiet liegt sowie dass noch Sanierungsmaßnahmen erfolgen bzw. es sich bei dem finanzierten Projekt um einen Erstbezug nach Sanierung handelt.
Die Förderung darf sich auf nicht mehr als 1000 Euro je Quadratmeter Nutzfläche belaufen, nicht mit anderen Programmen des Landes Sachsen kombiniert werden und es darf innerhalb der ersten fünfzehn Jahre nach Beginn des Förderprogramms keine Veränderung der Nutzung wie zum Beispiel ein gewerblicher Gebrauch stattfinden.
Die Darlehen aus dem Förderprogramm der Landesregierung müssen binnen zwanzig Jahren getilgt werden und sind dementsprechend mit einem Tilgungssatz von fünf Prozent im Jahr ausgestattet. Die Höhe der monatlichen Belastungen für Teilnehmer des Programms sinkt folglich laufend aufgrund der abnehmenden Finanzierungsbasis.

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