Zu Beginn des Sommers trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die Verbraucher im Kredit- und Finanzierungsbereich besser schützen sollte. Banken und andere Darlehensgeber wurden dazu verpflichtet, ihre Kreditangebote transparenter zu gestalteten bzw. sich bei der Angabe von Zinssätzen an neue Regelungen zu halten. So wurde den Instituten beispielsweise untersagt, mit typischen Niedrigzinsen zu werben: Für die Verbraucher müsse nachvollziehbar sein, unter welchen Bedingungen die Zinssätze gelten. Zumindest für zwei Drittel der Kunden müssten die Zinssätze zugänglich sein.
So lobenswert diese Maßnahme vom Gesetzgeber auch sein mag – langsam aber sicher stellt sich heraus, dass die einzelnen Auflagen nicht vollständig überdacht wurden. In bestimmten Bereichen kann sogar von einem Rückschritt die Rede sein. Dies trifft besonders für den Bereich der Immobiliendarlehen zu.
Bis Mitte des Jahres galt für potentielle Darlehensnehmer noch folgende Aussage: Anhand des Effektivzinssatzes lassen sich Kreditangebote verschiedener Darlehensgeber miteinander vergleichen. Deshalb wurde der Effektivzins auch häufig als Vergleichszins betrachtet.
Wie die „Welt Online“ schreibt, ist diese Möglichkeit nur noch eingeschränkt gegeben. Die Darlehensgeber sind nämlich dazu angehalten, die langfristigen Zinskosten zu berücksichtigen – also auch Zinskosten, die erst nach Ablauf der Zinsbindung entstehen. Zu diesem Zweck greifen die Banken auf Schätzwerte zurück. Es wird also mit Zinssätzen gerechnet, deren Erhalt nach Ablauf der Zinsbindung überhaupt nicht gewiss ist. Weil die Banken vergleichsweise niedrige Zinssätze ansetzen, wird der Effektivzins dadurch verringert. Der angegebene Effektivzins kann den Verbraucher daher in die Irre leiten. Interessenten sollten deshalb zusätzlich nach dem Nominalzins fragen, auf dessen Basis die reale Zinslast ermittelt wird.


Wie alles im Leben wird es immer komplizierter. Ein Baufinanzierungsvergleich ist schön und gut. Aber wer soll bei diesem WirrWarr ohne einen vertrauensvollen Berater noch durchsehen.
Michael Siebert