Wohnungsbauprämie bald neu geregelt?

Die große Koalition in Berlin plant möglicherweise einschneidende Änderungen bei der Wohnungsbauprämie. So sollen die Zulagen bei Bausparverträgen, die nach dem 31.12.08 abgeschlossen werden, nur dann gewährt werden, wenn tatsächlich eine dauerhafte wohnwirtschaftliche Verwendung der Mittel erfolgt. Die bislang geltende siebenjährige Bindungsfrist soll abgeschafft werden.

Die Wohnungsbauprämie stellt nach der Abschaffung der Eigenheimzulage neben der Arbeitnehmersparzulage eine der staatlichen Förderungen zum Erwerb selbst genutzten Wohneigentums dar. Sie wird auf Einlagen in Bausparverträge gewährt, sofern der Vertragsinhaber nicht mehr als 25.600 Euro jährlich verdient und beläuft sich auf 8,8 Prozent der geleisteten Zahlungen. Maximal jedoch werden Leistungen bis zu einer Höhe von 512 Euro pro Kalenderjahr subventioniert, so dass sich die maximale Zulage seitens der öffentlichen Hand auf rund 45 Euro jährlich beläuft.

Verbraucher, die auch dann in den Genuss der Wohnungsbauprämie kommen möchten, wenn nach Ablauf von sieben Jahren die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht mehr gewünscht ist, sollten angesichts der geplanten Neuerungen handeln und noch vor dem kommenden Jahreswechsel einen Bausparvertrag abschließen. Dabei gilt sowohl im Hinblick auf die maximal förderfähige Einlagensumme sowie in Bezug auf die Einkommensgrenzen, dass gemeinsam veranlagte Ehepaare in den Genuss der doppelten Zulage kommen.

Die Wohnungsbauprämie gewinnt insbesondere in Kombination mit anderen Förderungen an Attraktivität. So können sich in Verbindung mir Arbeitnehmersparzulage und Förderungen im Rahmen einer Riester-Rente (diese können in Kürze auch für Bausparverträge in Anspruch genommen werden) erhebliche Erleichterungen für Bauherren und Immobilienkäufer ergeben. Dies gilt umso mehr, je größer die Anzahl der Kinder ist, die großgezogen werden.

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