Neues vom Wohn-Riester
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung von Mitteln aus bestehenden und neu abgeschlossenen Riester-Verträgen nehmen Kontur an. Der sogenannte Wohn-Riester ist so gut wie beschlossen. Künftig wird es möglich sein, bestehende Vertragsguthaben zur Finanzierung der eigenen vier Wände einzusetzen. Bis zum Jahr 2010 gilt dabei, dass im Vertrag mindestens eine Summe von 10.000 Euro angelaufen sein muss, so dass sich diese Regelung zunächst nicht auswirken dürfte.
Auch Neuverträge sollen jedoch demnächst für die Beschaffung selbstgenutzten Wohnraums genutzt werden können: Die Einlagen des Sparers fließen dann nicht in der Vertrag, sondern dienen der Tilgung aufgenommener Hypotheken. Die Förderung gewährt der Staat trotzdem und schafft so einige Jahre nach der Abschaffung der Eigenheimzulage einen Nachfolger für diese.
Insbesondere für Familien ergeben sich so merkliche Erleichterungen bei der Baufinanzierung. Die Förderungen belaufen sich aktuell auf 154 Euro jährliche Grundzulage sowie 185 Euro pro Kind. Nachwuchs, der nach dem 31.12.2007 geboren wurde, ist dem Fiskus sogar 300 Euro im Jahr wert. In Zukunft sind so Fördermittel von 16.000 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren keine Seltenheit.
Wie sich die Neuerungen in Zukunft auf das Verhalten der Bauherren auswirken werden, ist bislang nicht gänzlich abzuschätzen. Da viele Verträge künftig ohne Guthaben geführt werden, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung in der Auszahlungsphase. So weit der Gesetzgeber es bislang erkennen ließ, wird dabei auch bei zum Erwerb von Wohneigentum genutzten Verträgen an der nachgelagerten Steuerpflicht festgehalten. Die Vertragsguthaben werden fiktiv dem Konto des Inhabers gutgeschrieben und mit zwei Prozent jährlich verzinst. Die angelaufene Vertragssumme unterliegt dann in der Rentenphase dem persönlichen Steuersatz.


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