Forwarddarlehen: Für Umschulder, nicht für Bauherren!

Die meisten Bauherren und Immobilienkäufer sind sich der Bedeutung des Internets bewusst, wenn es um das Thema Immobilienfinanzierung geht. Schließlich ist es möglich, sich online gut zu informieren. Zum einen können Zinssätze einzelner Banken in Erfahrung gebracht werden, zum anderen lässt sich die Bedeutung von Fachbegriffen klären.

Allerdings gilt es beim Recherchieren im Web vorsichtig zu sein. So fällt zum Beispiel auf, dass seit einigen Tagen zunehmend mehr Finanzblogs über Forwarddarlehen informieren. Dies ist ein aktuelles Thema: Die Hypothekenzinsen sind günstig und zugleich interessieren sich immer mehr Personen für diese Darlehensvariante.

Doch leider ist festzustellen, dass einige Finanzblogs vollkommen falsche Informationen verbreiten. Dies gilt besonders für das Thema Forwarddarlehen. Derzeit kann man auf einigen Blogs nachlesen, dass sich Bauherren mit Hilfe von Forwarddarlehen die aktuell günstigen Hypothekenzinsen für später sichern können.

Dies ist eine absolute Fehlinformation, denn Forwarddarlehen richtigen sich gar nicht an Bauherren. Zwar ist es in der Tat möglich, sich Darlehenskonditionen für spätere Finanzierungen per Forwarddarlehen zu sichern (bis zu 60 Monate im Voraus), jedoch wird diese Möglichkeit ausschließlich Umschuldern eingeräumt. Es geht darum, den Restschuldbetrag einer bestehenden Baufinanzierung später günstig abzulösen. Dies ist möglich, da man den Restschuldbetrag schon vorher genau errechnen kann.

Ganz anders beim Bauvorhaben. Wer beispielsweise in drei Jahren bauen möchte, weiß gar nicht, wie hoch sein Finanzierungsbedarf zu diesem Zeitpunkt sein wird. Außerdem können Banken weder Grundstück noch Bauunterlagen prüfen, sodass eine Kreditentscheidung nicht getroffen werden kann. Folglich ist ein Darlehensabschluss auch nicht möglich.

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