EU will Baufinanzierung sicherer machen

Aus Sicht der EU sind Bauherren und Immobilienkäufer nicht ausreichend geschützt, wenn es um das Thema http://www.baufi-info24.de/baufinanzierung/immobilienfinanzierung-rechner/ geht. Aus Sicht der EU-Experten befinden sich die Verbraucher nicht in der Lage, einzelne Finanzierungsangebote hinsichtlich Kosten und Tragweite ausreichend zu beurteilen, weshalb eine entsprechende EU-Richtlinie zum Schutz der Darlehensnehmer erlassen werden soll. Die momentan vorgesehen Maßnahmen, die in der Richtlinie aufgegriffen werden sollen, hat die EU nun vorgestellt.

So ist der EU eine Menge daran gelegen, die Vergleichbarkeit von Darlehen zu vereinfachen. Um dies zu erreichen, sollen Darlehensanbieter dazu verpflichtet werden, grundsätzlich die Effektivzinssätze ihrer Darlehen auszuweisen – es wird sogar über eine einheitliche Gestaltung der Finanzierungsangebote nachgedacht. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass deutsche Banken bereits die Effektivzinssätze ausweisen müssen. Nur bei wenigen Ausnahmen wie zum Beispiel bestimmten Baufinanzierungskonstrukten ist dies nicht vorgesehen.

Außerdem soll der unmittelbare Vertragsabschluss nicht mehr möglich sein. Die Idee ist simpel: Nachdem eine Bank ein Finanzierungsangebot erstellt und dieses dem Interessenten unterbreitet hat, müssen mindestens 10 Tage vergehen, bevor der Darlehensvertrag unterzeichnet werden darf. Hierdurch soll mehr Bedenkzeit für den Interessenten geschaffen werden.

Die Banken können sich über diese Vorschläge im Übrigen nur bedingt begeistern – besonders weil sie gefährdete Kunden (Kunden mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit) womöglich sogar bewusst ablehnen sollen. Dies würde aus ihrer Sicht die Finanzierungskosten erhöhen und dadurch die Immobiliendarlehen verteuern.

Verbraucherschützer sind anderer Meinung. Zwar können sie sich größtenteils für die Vorschläge der EU Kommission erwärmen, jedoch gehen ihnen einige Maßnahmen nicht weit genug. Sie fordern unter anderem eine kundenfreundlichere Regelung bei der Ermittlung von Vorfälligkeitsentschädigungen.

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