Seit letztem Monat müssen Banken, Bausparkassen und Baugeldvermittler sehr vorsichtig sein, wenn sie mit Darlehenskonditionen werben möchten. Eine neue Verbraucherrichtlinie stellt sicher, dass die Darlehensgeber nicht mehr mit Top-Konditionen werben dürfen. Die in der Werbung genannten Zinssätze müssen für mindestens zwei Drittel der Kunden tatsächlich erhältlich sein.
Alles in allem ist diese Regelung zu loben: Viele Lockangebote sind vom Markt verschwunden. Allerdings bringt die Änderung nicht nur Vorteile mit sich. Viele Finanzierungsanbieter sind verunsichert – ganz besonders bei Baufinanzierungsdarlehen. Das Problem besteht für die meisten Anbieter darin, keinen exakten Durchschnitt angeben zu können. Im Allgemeinen gestaltet es sich äußerst schwierig zu sagen, welche Konditionen für mindestens zwei Drittel der Kunden zugänglich sind. Etliche Anbieter möchten kein Risiko eingehen und haben deshalb das Werben mit Zinssätzen eingestellt.
Für die Verbraucher ist diese Entwicklung nur bedingt von Vorteil. Wer sich beispielsweise online über die Zinssätze einzelner Banken und Baugeldvermittler erkundigen möchte, hat es schwer. Etliche Anbieter haben die Zinssätze schlichtweg von ihren Webseiten entfernt, sodass Interessenten nicht mehr auf die Schnelle überprüfen können, wo die niedrigsten Zinssätze locken. Ein direkter Onlinevergleich, um einen groben Überblick zu gewinnen, ist kaum noch durchzuführen.
Zu umgehen wäre dieses Problem, indem man sich mit den Anbietern direkt in Verbindung setzt und konkrete Finanzierungsangebote anfordert. Allerdings gilt diese Vorgehensweise als sehr aufwendig, besonders wenn man bei Banken anfragt. Besser ist es daher, auf Finanzierungsvermittler zu setzen. Die Darlehenskonditionen zahlreicher Banken können dadurch auf einen Schlag miteinander verglichen werden, was am Ende eine Menge Zeit spart.
