Architekten-Urheberrecht kann bei Modernisierung zur Falle werden

Das Thema Immobilienmodernisierung spielt heutzutage eine große Rolle. Etliche Immobilieneigentümer pflegen den Gedanken, in naher Zukunft ihr Eigenheim zu modernisieren. Zumeist geht es dabei um das Thema Energieeffizienz: Eine gute Dämmung soll dabei helfen, die Energiekosten nachhaltig zu senken. Gestiegene Energiekosten und günstige Förderdarlehen von Bund und Ländern haben zu einem regelrechten Boom geführt.

Doch so manches Modernisierungsvorhaben kann zu einem ernsthaften Problem werden – zumindest wenn der frühere Architekt ein Wörtchen mitreden will. Denn tatsächlich kommt es immer häufiger vor, dass sich Architekten bei entsprechenden Vorhaben einschalten und mitbestimmen wollen – im Wesentlichen mit der Absicht, an der Modernisierung mitzuwirken und dadurch zu verdienen. Um nicht abgewiesen zu werden, verweisen sie auf das Urheberrecht: Wenn die Hausentwürfe vom Architekten stammen, kann dieser über ein Urheberrecht verfügen.

Was sich für einige Modernisierer zunächst nach einem schlechten Scherz anhört, ist tatsächlich wahr. Wie die „Welt Online“ schreibt, kommt es immer häufiger zu solchen Streitfällen. Ein solches Urheberrecht kann tatsächlich existieren, was dem Architekten ggf. die Möglichkeit verschafft, sich einzuschalten. Denn sollte ein Gebäude durch eine Modernisierungsmaßnahme maßgeblich verändert werden, kann dies einen Angriff auf das Urheberrecht des Architekten darstellen.

Wer mit dem Architekten nicht kooperieren möchte, muss ggf. sogar vor Gericht ziehen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt dabei stark von der Einzigartigkeit der Immobilie ab: Je größer die Einzigartigkeit, desto schlechter ist es um die Chancen auf einen Verfahrensgewinn bestellt. Am besten ist es daher, sich die Urheberrechte im Vorfeld selbst zu sichern – was jedoch gar nicht immer so leicht ist.

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