Zum kommenden Jahreswechsel ändert sich für Kapitalanleger einiges: Die Abgeltungssteuer wird eingeführt und beschert zahlreiche Neuerungen, die sich signifikant auf die Attraktivität bestimmter Investmentbereiche auswirken.
Künftig werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen, mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent belegt. Die bisherige Spekulationsfrist von 12 Monaten, nach deren Ablauf Veräußerungsgewinne ohne Abgabe an das Finanzamt vereinnahmt werden konnten, entfällt im Zuge der Neuerungen ebenso wie das auf Dividenden bislang angewandte Halbeinkünfteverfahren.
Für Bausparer ergeben sich nach Ansicht von Experten trotz der neuen Steuer Verbesserungsmöglichkeiten. Zwar werden Habenzinsen auf Bausparguthaben von bis zu einem Prozent künftig nicht mehr steuerfrei sein. Dennoch sind Bausparverträge in der nachsteuerlichen Betrachtung attraktiv: Die Ersparnis, die Vertragsinhaber durch das zinsgünstige Bauspardarlehen realisieren, unterliegt auch künftig nicht der Steuerpflicht. Unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrages können Ehepaare demnach bei einem Guthabenzins von einem Prozent ein Bausparguthaben von mehr als 160.000 Euro akkumulieren, ohne dass die Abgeltungssteuer greifen würde.
Es gilt folglich: Je stärker die Zinsvorteile des Bausparvertrages insgesamt durch niedrige Darlehenszinsen und damit geringe Habenzinsen realisiert werden, desto günstiger ist der Kontrakt im Hinblick auf die Abgeltungssteuer.
Ein Vergleich mit einer Konstruktion, bei der vier Prozent Guthabenzinsen gezahlt werden, zeigt, dass die Ersparnis erheblich ist: Bei einem Vertragsguthaben von 160.000 Euro wären bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 4800 Euro Zinseinnahmen steuerpflichtig, wodurch sich ein Anspruch des Finanzamtes in Höhe von 1350 Euro ergibt.
Bausparer sollten die neue Situation vor dem Abschluss eines Vertrages im eigenen Interesse daher berücksichtigen.
Bausparverträge und Abgeltungssteuer: Wie Sparer richtig handeln
25. Juni 2008 Von Schreibe einen Kommentar
