Eigenheimrente beschlossene Sache

Nun ist es unter Dach und Fach: Der Bundestag hat das Eigenheimrentengesetz beschlossen und damit den Weg für die auch als „Wohn-Riester“ bezeichnete staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge geebnet.

Künftig können damit die Zulagen im Rahmen eines Riester-Vertrages auch für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentum genutzt werden. Einer vierköpfigen Familie stehen damit bis zu 16.000 Euro staatliche Unterstützung zu, wodurch der Wegfall der Eigenheimzulage vor einigen Jahren teilweise kompensiert wird.

Bereits angelaufene Guthaben in Riester-Verträgen können darüber hinaus entnommen und für den Erwerb der eigenen vier Wände verwendet werden, sofern der Entnahmebetrag bis zur Vollendung des 65.Lebensjahres wieder zurückgeführt wird.

Auch wer seine Immobilie schon erworben hat, kann in den Genuss der neuen Regelung kommen: Die Mittel sind auch für die Entschuldung verwendbar – allerdings nur, wenn der Vertrag sich in der Auszahlungsphase befindet und der Sparer demnach mindestens 60 Jahre alt ist.

Weiterhin wurde beschlossen, dass die Riester-Zulagen auch für Bausparverträge gezahlt werden. Dadurch erhöht sich die Attraktivität der Produkte deutlich. Sparer, die ihren Vertrag im Alter von unter 25 Jahren abschließen, erhalten die Möglichkeit, die Förderungen auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Bausparguthaben nicht für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Diese Option soll allerdings nur einmal im Leben gewährt werden.

Kritiker, darunter die Opposition und der Deutsche Mieterbund, bezeichnen die neuen Regelungen als zu kompliziert und in Teilen unverständlich. Inwieweit der“ Wohn-Riester“ zu einem Anstieg der neu abgeschlossenen Bausparverträge führen wird, bleibt abzuwarten. Eine Erweiterung der Möglichkeiten stellt die Eigenheimrente aber in jedem Fall dar.

Ihre Meinung ist uns wichtig

*

* Copy this password:

* Type or paste password here:

156 Spam Comments Blocked so far by Spam Free Wordpress