In der großen Koalition existieren Pläne zur stärkeren Förderung selbstgenutzter Immobilien im Rahmen der privaten Vorsorgeaufwendungen, insbesondere in Verbindung mit den Riester-Zulagen. So könnte es in absehbarer Zeit möglich sein, Finanzierungsaufwendungen zumindest in Teilen bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Auch könnten die Riester-Zulagen bald für Bausparverträge gewährt werden. Die Zulagen belaufen sich auf 154 Euro pro Person, wobei für jedes kindergeldberechtigte Kind dieselbe Summe noch einmal gezahlt wird und, falls der Nachwuchs nach dem 31.12.07 geboren wurde, sogar auf 300 Euro je Kalenderjahr ansteigt. Voraussetzung für die Förderung ist die Einzahlung von vier Prozent des Bruttoarbeitseinkommens in einen Riester-fähigen Vertrag.
Die Förderung von Bausparverträgen könnte für Eigenheimsparer deutliche Erleichterungen mit sich bringen. Insbesondere Familien könnten den Einzug in die eigenen vier Wände schneller realisieren und so nicht nur in den Genuss einer höheren Lebensqualität kommen, sondern darüber hinaus auch einen zentralen Grundstein für die persönliche Altersvorsorge legen. Schon heute ist es möglich, aus bestehenden Riester-Verträgen Kapital zu entnehmen und es für den Erwerb oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden. Bedingung ist hier lediglich die Rückführung der verfügten Mittel bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
Auch wer nicht plant, eine Immobilie zu erwerben, könnte bei einer stärkeren Förderung durch den Staat profitieren: Durch die Förderungen kann eine hohe Rendite auf die Einlagen erzielt werden, so dass insbesondere bei Zuhilfenahme anderer Förderprogramme wie der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage ein attraktiver Wertzuwachs erzielt werden kann.
Der „Eigenheim-Riester“ ist derzeit noch nicht beschlossen; ein Gesetzesentwurf wurde im April allerdings eingebracht.
Eigenheim bald Riester-Produkt?
18. Juni 2008 Von 1 Kommentar


[...] Eigenheim bald Riester-Produkt? – 19.06.2008. In der großen Koalition existieren Pläne zur stärkeren Förderung selbstgenutzter Immobilien im Rahmen der privaten Vorsorgeaufwendungen, insbesondere in Verbindung mit den Riester-Zulagen. So könnte es in absehbarer Zeit möglich sein, Finanzierungsaufwendungen zumindest in Teilen bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen… Bei: baufi-info24.de [...]