Vorfälligkeitsentschädigungen im Test

Bauherren, die sich für eine Finanzierung ihres Bauvorhabens entschließen, sind sich bei Abschluss der Finanzierung darüber bewusst, dass sie sich mit ihrer Unterschrift über viele Jahre an das Kreditinstitut ihrer Wahl binden. Aber das Leben läuft nicht immer nach Plan: Seit einigen Jahren nimmt der Trend zu immer mehr Mobilität im privaten und beruflichen Bereich zu. Zudem verläuft auch die Entwicklung an den Zinsmärkten nicht vorhersehbar: Was heute ein günstiger Zinssatz ist, kann morgen schon zu teuer sein. Gut zu wissen, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, aus einem Finanzierungsdarlehen auch wieder auszusteigen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass dafür im Regelfall eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Sie muss an die Bank gezahlt werden, damit diese wenigstens einen Teil ihrer Verluste decken kann, die entstehen, wenn ein Darlehen vorzeitig gekündigt wird.

Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest haben sich aktuell mit diesem Thema beschäftigt. Und weisen darauf hin, dass man die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht unterschätzen sollte: Je nach Kredithöhe und Restlaufzeit kann sich der Betrag schnell in fünfstellige Höhen aufsummieren. Ob ein anderes Darlehen, das man vielleicht aufgrund besserer Konditionen aufnehmen wollte, dann unter dem Strich immer noch günstiger ist, sollte man in jedem Fall nachrechnen.

Die Verbraucherzentrale Bremen weist darüber hinaus darauf hin, dass Banken immer wieder zu hohe Entschädigungen verlangen. Jede zweite Rechnung, die die Bremer Verbraucherschützer im ersten Halbjahr 2009 kontrollierten, war falsch. Die Verbraucherzentralen Bremen und Hamburg bieten daher in Kooperation mit der Stiftung Warentest eine individuelle Analyse an. Sie kostet 51 Euro und ist innerhalb von 14 Tagen fertiggestellt.

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