Gestern haben wir Sie ja bereits über die Möglichkeiten der Umkehrhypothek informiert: Im Rentenalter ist es möglich, seine Immobilie im wahrsten Sinne des Wortes zu Geld zu machen. Statt sie einfach zu verkaufen – was vielen älteren Menschen in der Regel sehr schwer fällt – ist es möglich, eine Umkehrhypothek aufzunehmen: Dabei erhält der Immobilienbesitzer lebenslang sowohl ein Wohnrecht als auch eine Rente, die Immobilie geht danach aber meist an die Bank oder die Erben müssen die Hypothek auslösen. Eine Alternative dazu ist die Zustifterrente.
Diese Form der Immobilienverrentung stammt ebenfalls aus den USA und ist in Kooperation mit einer Stiftung realisierbar. In Deutschland ist es die in Meckenbeuren ansässige Stiftung Liebenau, die ein solches Modell anbietet. Das Prinzip ist einfach umrissen: Die Stiftung kauft dem Immobilienbesitzer seine Immobilie, die nicht oder nur gering belastet sein darf, ab. Dafür gewährt sie dem Ex-Besitzer eine lebenslange Zusatzrente (auch kombinierbar oder ersetzbar mit einer Zeitrente oder Einmalauszahlung) und ein lebenslanges Wohnrecht. Die Zeitrente wird auch nach dem Tod des Immobilienbesitzers an die Erben weitergezahlt. Das Wohnrecht wird über das Grundbuch abgesichert. Für den Besitzer fallen weder Gutachter- noch Notarkosten an. Bei Auszug oder Tod gibt es eine zuvor vereinbarte Abfindung für das Wohnrecht. Darüber hinaus übernimmt die Stiftung auch alle anfallenden größeren Instandhaltungskosten, sodass das meist etwas geringere Budget des Ex-Eigentümers im Alter nicht zusätzlich belastet wird.
Bei so vielen Vorteilen sind Nachteile nicht fern: Die Stifterrente ist relativ teuer. Sobald der Vertrag geschlossen ist, verliert der Ex-Eigentümer automatisch rund 30 Prozent seines Vermögens. Die werden für einen Sicherheitsabschlag, künftige Instandhaltungskosten und Gebühren abgezogen. Je älter man jedoch wird und je länger man die Immobilie weiterhin bewohnt, desto rentabler wird diese Form der Immobilienverrentung.
