Immer mehr Menschen widmen sich ihrer Baufinanzierung in größerem Umfang. Sie investieren Zeit in die Analyse ihrer finanziellen Situation, in die Suche nach einem geeigneten Finanzierungspartner und nach einer passenden Finanzierungsweise. Was jedoch von Vielen übersehen wird (und deshalb zum finanziellen Bumerang werden kann), sind die anfallenden Nebenkosten. Neben eventuellen Maklergebühren, Grundbuch-Gebühren und Versicherungskosten fallen beim Kauf einer Immobilie auch immer Steuern an. Grunderwerbsteuer, um genau zu sein. Sie beträgt in den meisten Bundesländern immerhin 3,5 Prozent, in Berlin und Hamburg sogar 4,5 Prozent. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass die Steuer seit einiger Zeit Ländersache ist und Berlin und Hamburg den Betrag angehoben haben. Auf Bauherren kommen damit Mehrkosten in vierstelliger Höhe zu.
Um die Zahlung der Grunderwerbsteuer kommt ein Immobilien- oder Grundstückskäufer generell nicht herum. Allerdings ist es möglich, die Steuerlast mit legalen Mitteln zu senken. So sollte man beispielsweise wissen, dass die Grunderwerbsteuer nur bei Erwerb eines Grundstückes oder Gebäudes erhoben werden kann. Für bewegliche Güter, die eventuell mit verkauft werden, gilt die Steuer jedoch nicht. Umfasst der Kaufpreis für eine Immobilie also beispielsweise auch Heizöl, Küchenmöbel und Einrichtungsgegenstände i.A., kann der Gesamt-Kaufpreis aufgeteilt werden. Das kann die Schuldenlast um mehrere hundert Euro drücken.
Die Grunderwerbsteuer wird auch bei einem Immobilientausch, beispielsweise innerhalb einer Familie fällig. Das ist jedoch bei einer Schenkung nicht der Fall. Ebenfalls nicht besteuert werden Erbschaften, Grundstücke im Wert von maximal 2.500 Euro oder Immobilien, die unter nahen Verwandten verkauft werden.
