Hinweise zur Förderung von Wärmepumpen von Bund und Ländern

wärmepumpeBauherren, die ein Haus bauen oder sanieren möchten und dabei den Einbau einer Wärmepumpe in Erwägung ziehen, können vom Marktanreizprogramm des Bundes profitieren und eine Förderung erhalten. Mit diesem Programm sollen Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien gezielt gefördert werden. Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, müssen die Pumpen bestimmte technische und energetische Voraussetzungen erfüllen. Was dabei alles zu beachten ist, kann seit Kurzem in einem neuen Merkblatt des Bundesumweltministeriums nachgelesen werden. Hier erfahren Interessierte u.a. auch, was genau gefördert werden kann und wer einen Förderantrag stellen kann.

Vom baden-württembergischen Umweltministerium werden Interessenten darauf hingewiesen, dass es seit Juli 2009 strengere Anforderungen bei der Förderung zu erfüllen gilt. Gemessen werden muss jetzt zum Beispiel auch die abgegebene Wärmemenge der Wärmepumpe selbst, was ggf. den Einbau von zusätzlichen Zählern notwendig macht. In die Berechnung der Jahresarbeitszahl (JAZ) fließt nun nicht mehr nur der Heizungsbetrieb, sondern der Betrieb des Gesamtsystems ein.

Damit Wärmepumpen durch den Bund gefördert werden können, müssen sie im Gebäudebestand eine JAZ von mindestens 3,7 aufweisen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Erdreich- oder um eine Wasserwärmepumpe handelt. Luftwärmepumpen müssen einen Mindestwert von 3,3 aufweisen. Diese Werte gelten allerdings nur bei Bestandsbauten – bei Neubauten steigen sie auf 4,0 bzw. 3,5. Praxistests des Umweltministeriums in verschiedenen Jahren haben gezeigt, dass diese Werte gar nicht so einfach zu erreichen sind.

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