Günstiges Baugeld vom Arbeitgeber

Um möglichst günstig an das Kapital für den Kauf oder Bau eines Eigenheims zu kommen, sind zukünftige Hausbesitzer gern bereit, auch nach ungewöhnlichen Wegen zu suchen. Eine dieser Varianten, mit denen sich der Traum von den eigenen vier Wänden realisieren lässt, ist das sogenannte Arbeitgeber-Darlehen. Der Vorteil eines solchen Kredites wird nach dem Durchsehen der Vertragsbedingungen klar, denn oft liegen die Zinsen für ein solches Darlehen niedriger als bei einem herkömmlichen Kredit. Wie hoch die Kreditsumme am Ende ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind etwa Kriterien wie die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Von einem Arbeitgeber-Darlehen profitiert aber nicht nur der Angestellte, sondern auch das Unternehmen. Ihm gelingt es ihm auf diese Weise, den Arbeitnehmer noch stärker an sich zu binden. In diesem Zusammenhang sollten Kreditnehmer immer auf einige Details des Vertrages achten, denn viele Unternehmen fordern nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ihr Arbeitgeber-Darlehen wieder zurück. Aus diesem Grund müssen entsprechende Klauseln in den Vertrag aufgenommen werden, welche das Vorgehen in einem solchen Fall regeln.

Ein weiterer wichtiger und immer wieder unterschätzter Punkt betrifft die Besteuerung. Entsprechen die Zinsen dem marktüblichen Satz, so ergibt sich kein Einfluss des Arbeitgeber-Darlehens auf die Abrechnung der Lohnsteuer.
Liegen die Kreditzinsen dagegen unter dem üblichen Zinssatz, so gelten hier andere Regeln. In einem solchen Fall muss die Differenz zwischen beiden Werten versteuert werden. Wie und in welcher Höhe der Zinsunterschied angesetzt werden muss, richtet sich nach dem genauen Betrag des geldwerten Vorteils für den Arbeitnehmer. Maßgeblich für die Entscheidung ist hier die Grenze von 44 Euro pro Monat.

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