Erbbaugrundstücke als Alternative zum Kauf?

Oft genug gerät das Projekt Eigenheim bereits bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück ins Wanken. Entweder fehlt die passende Parzelle oder alle Angebote sprengen den finanziellen Rahmen, da sie einfach viel zu teuer sind. In einer solchen Situation ist oft guter Rat gefragt. Wie wäre es aber mit einer Alternative, die im ersten Moment ungewöhnlich klingen mag, aber doch einige Vorteile mit sich bringt? Das Erbbaurecht existiert bereits seit langer Zeit im deutschen Recht und wird vorwiegend durch Kommunen, Kirchen oder anderer Organisationen ausgeübt. Statt ein Grundstück zu kaufen, verbleiben Erbbaugrundstücke im Eigentum des Erbbaugebers.

Der Berechtigte erhält lediglich das Recht, auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten und kann dieses nutzen. Im Gegenzug erhält der Eigentümer einen Erbbauzins, welcher sich an der Höhe des Grundstückspreises orientiert. Insgesamt verringert sich so die Menge des Kapitals, welches für das Bauvorhaben notwendig ist. Für den Erbbauberechtigten hat dies zur Folge, dass wesentlich mehr Eigenkapital zur Verfügung steht und somit das Baudarlehen niedriger ausfallen kann, was sich oft in einem geringeren Kreditzins ausdrückt. So gesehen sinkt also die monatliche Belastung.

Leider bringt ein Erbbaugrundstück aber nicht nur Vorteile mit sich. Im Gegensatz zum Kauf geht das Grundstück nie in das Eigentum des Hausbesitzers über. Nach dem Ende der Laufzeit muss es an den Geber des Erbbaurechtes wieder zurückgegeben werden. An diesem Punkt kann man sich aber auch zu einem nachträglichen Kauf entscheiden. Daneben lassen sich Häuser, die auf einem Erbbaugrundstück errichtet werden, weitaus schwerer verkaufen. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss sich über die Risiken, zum Beispiel des verfrühten Heimfalls, im Klaren sein und diese mit einkalkulieren.

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