Endlich ist ein scheinbar günstiges Angebot gefunden, der Baukredit wird genehmigt, der Vertrag unterschrieben. Was aber, wenn sich nach wenigen Monaten oder Jahren herausstellt, dass ein anderes Angebot deutlich günstiger ist oder Zinsen spürbar gefallen sind? Kann man ein Baudarlehen einfach so kündigen?
Bisher war die Kündigung eines Immobilienkredites ein zweischneidiges Schwert: Einige Geldinstitute zeigten Kulanz und akzeptierten die Kündigung, andere bestanden auf die Erfüllung der Vertrages, also auf die Weiterführung der Darlehensrückzahlung wie anfänglich vereinbart. Im Kulanzfall erhob der Kreditgeber aber stets eine Strafzahlung, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie soll den entgangenen Zinsgewinn des Kreditgebers zumindest zum Teil ausgleichen. Daher gilt auch: Je früher ein Darlehen gekündigt wird, desto höher die Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist nach wie vor bei Darlehen mit sehr langen Laufzeiten möglich: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren gekündigt werden können, auch wenn die Vertragslaufzeit eigentlich deutlich länger angelegt war.
Neue Angebote der Geldinstitute versprechen seit einiger Zeit nun noch mehr Flexibilität: Immowelt.de zufolge gibt es mittlerweile auch kündbare Immobiliendarlehen mit Vorfälligkeitsschutz. Der Ausstieg aus dem Darlehen ist damit jederzeit möglich, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden müsste. Allerdings ist ein solcher Schutz nicht unbedingt günstig: Durchschnittlich zwischen 0,2 und 0,3 Prozent Aufschlag muss dafür in Kauf genommen werden. Dieser Aufschlag verursacht über die Jahre Mehrkosten in beträchtlicher Höhe – es sollte also genau abgewogen werden, ob ein solcher Schutz und eine solche Flexibilität wirklich notwendig sind.
