Zinsen für Kapitallebensversicherung zur Immobilienfinanzierung absetzbar

Die Finanzierungszinsen sind nach wie vor niedrig – kein Wunder, dass immer mehr Menschen in Betracht ziehen, sich eine Immobilie zuzulegen. Schließlich gelten Immobilien heute noch mehr denn je als sehr sichere und wertstabile Anlage. Zudem eignet sich eine Immobilie hervorragend zur Altersvorsorge: Die Finanzierung wird mit Einbindung der Riester Rente noch günstiger und im Alter stellt sich nicht die Frage nach einem angemessenen Wohnraum.

Trotz der ohnehin schon niedrigen Zinsen lohnt es sich aber immer, auch nach anderen Möglichkeiten Ausschau zu halten, die Finanzierungskosten zu senken. Verständlich wird dies wenn man bedenkt, dass beispielsweise bereits ein Unterschied von 0,1 Prozentpunkten beim Baudarlehen zu Mehrkosten in Höhe von mehreren Tausend Euro führt.

Nun hat der Bundesfinanzhof mit einem aktuellen Urteil den Weg für weitere Einsparungen und Finanzierungsmöglichkeiten geebnet. Wie die Berliner Morgenpost berichtet, können künftig nicht nur wie bisher Zinsen für Festdarlehen zur Immobilienfinanzierung steuerlich geltend gemacht werden. Auch wenn zur Finanzierung eine Kapitallebensversicherung herangezogen wird, winken steuerliche Abzüge – vorausgesetzt die Beiträge zur Lebensversicherung werden aus einem Darlehen beglichen.

Im betreffenden Fall hatte ein Vermieter beim Kauf mehrerer Mietshäuser Darlehen aufgenommen. Die Rückzahlung der Darlehen sollte über Kapitallebensversicherungen erfolgen. Die Versicherungsprämien wurden durch ein Darlehen finanziert. Die dabei anfallenden Zinsen wollte der Vermieter steuerlich geltend machen, was das zuständige Finanzamt jedoch ablehnte. Zur Begründung gaben die Finanzbeamten an, dass die Kreditzinsen auch der Absicherung des Todesfallrisikos dienten – schließlich wurden mit dem Kredit ja Lebensversicherungen bedient.

Der Bundesfinanzhof schätzte den Sachverhalt anders ein: Da die Finanzierung per Kapitallebensversicherungen Teil eines Gesamtkonzeptes zur Finanzierung von Wohnraum war, sind die Zinsen sehr wohl abzugsfähig.

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