Achtung, Altbau!

Immer mehr Menschen entdecken den Charme alter Immobilien für sich und entscheiden sich neueren Umfragen zufolge für den Kauf eines Altbaus. Aber so schön Lage und Architektur auch sind, Bestandsimmobilien bergen auch immer ein Risiko: Wenn Schäden erst nach Vertragsabschluss entdeckt werden, wissen viele Käufer nicht, welche Rechte ihnen tatsächlich zustehen.

Bestandsimmobilien, gerade wenn sie bereits einige Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte stehen, sind so gut wie nie ganz frei von Mängeln, das sollten Käufer stets beachten. Umso wichtiger ist es für Käufer, Mängel bereits vor dem Kauf aufzuspüren. Bei feuchten Wänden, undichten Fenster und Türen, Beschädigungen im Mauerwerk oder einem renovierungsbedürftigen Dach kann bereits im Vorfeld überlegt werden, ob man sich doch lieber nach einer anderen Immobilie umsieht oder ob man die Mängel nutzt, um den Verkaufspreis zu drücken.

Schwierig wird es immer dann, denn Mängel erst nach dem Kauf entdeckt werden. Das kommt leider häufiger vor als vielen Käufern lieb ist. Meist treten die Schäden bei Renovierungsarbeiten zutage. Da die meisten Kaufverträge eine Sachmängelhaftung ausschließen, ist es für Käufer schwierig, dann noch Schadenersatz oder eine Ausbesserung der Schäden vom Verkäufer zu erhalten. „Gekauft wie gesehen“, lautet dann meist die Devise. Lediglich wenn Käufer ihrem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen können, haben sie eine realistische Chance, Schadenersatz zugesprochen zu bekommen, wenn sie sich zur Klage entscheiden. Dabei müssen die Käufer beweisen können, dass der Verkäufer bekannte Schäden absichtlich verschwiegen oder bei direkter Nachfrage gelogen hat. Beweisen kann dies beispielsweise das Urteil eines Sachverständigen. Hilfreich ist es auch, Zeugen mit zur Besichtigung zu nehmen und sich Aussagen des Verkäufers schriftlich bestätigen zu lassen.

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