Die Abschaffung der Eigenheimzulage und der degressiven Abschreibung bewog viele Interessenten, ihre Bauvorhaben zu verschieben oder einzustellen – schließlich müssen Bauvorhaben seitdem ohne staatliche Unterstützung realisiert werden (sieht man einmal von der Riester-Förderung ab). Lediglich der Erwerb und insbesondere die Sanierung von Baudenkmälern wird staatlich gefördert – und das kann sich finanziell durchaus lohnen.
Häuslebauer, die ihre Immobilie nach dem Bau selbst nutzen wollen, werden steuerlich nicht mehr gefördert. Es sei denn, sie haben sich für den Erwerb und die Sanierung eines Baudenkmals entschieden. Damit gehen gleich mehrere Vorteile einher. Zum einen verfügen Baudenkmäler häufig über eine sehr gute Lage und ermöglichen ein Wohnen in einer ganz besonderen, historischen Atmosphäre. Zum anderen werden Baudenkmäler steuerlich begünstigt: Seit 2004 gilt ein Abschreibungssatz von 9 Prozent, der insbesondere Gutverdienern, Vermietern und Kapitalanlegern interessante Optionen eröffnet. Immerhin: Bei Selbstnutzung einer denkmalgeschützten Immobilie dürfen zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Kosten für Herstellung, Renovierung und Modernisierung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zwar gilt die steuerliche Begünstigung nicht für den Kauf an sich, sondern lediglich für die Baumaßnahmen nach Kauf – allerdings machen die Kosten für Renovierung und Modernisierung insbesondere wenn sie grundrenoviert werden müssen häufig bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten aus. Von denen können also über zehn Jahre 90 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Angesichts dieser Aussichten lohnt es sich aus finanzieller Sicht durchaus, über den Kauf eines Baudenkmals nachzudenken – zumal sich ein gut renoviertes Baudenkmal auch gut vermieten oder wieder verkaufen lässt.
Übrigens: Auch Vermieter und Kapitalanleger können die anfallenden Kosten nach Kauf steuerlich geltend machen, wenn auch nicht in dem Maße wie Eigentümer, die die Immobilie selbst nutzen wollen. Im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren können jeweils bis zu neun Prozent der Kosten abgesetzt werden, in den folgenden vier Jahren sind es noch jeweils sieben Prozent.
