In den letzten Wochen sorgten gleich mehrere Fälle von Hausverlosungen für große Aufmerksamkeit: Zuletzt in Dresden versuchte ein Eigenheimbesitzer, sein Haus samt Grundstück per Verlosung loszuwerden. Eigentlich eine gute Idee – wenn da nicht die deutsche Justiz wäre.
Im Zuge der Finanzkrise ist es in einigen Teilen Deutschlands noch schwieriger geworden, eine Immobilie zu veräußern. So wundert es nicht, dass mittlerweile einige Besitzer auf die Idee gekommen sind, ihre Immobilie samt Grundstück zu verlosen. Zum einen bringt eine solche Verlosung deutlich mehr Aufmerksamkeit als ein simpler Verkauf, zum anderen kann ein Verkäufer mit entsprechend vielen Losen zu einem angemessenen Preis (meist 50-100 Euro pro Los) seine Preisvorstellungen realisieren. Verkauft ein Eigenheim-Besitzer beispielsweise 3.000 Lose zum Preis von 50 Euro, kann er einen Erlös von 150.000 Euro generieren.
Das Problem dabei: Verlosungen gelten als Glücksspiel – und das Monopol darauf hat in Deutschland der Staat. Sobald das Los oder ganz generell der Zufall entscheidet, wer einen Gewinn nach Hause trägt, schaltet sich die entsprechende Landesdirektion mit der Forderung ein, die Verlosung einzustellen. Darüber hinaus machen sich sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer der Verlosung strafbar. Zudem besteht nach dem Gewinn kein Rechtsanspruch auf Haus und Grundstück, da der Vertrag nach deutschem Recht nichtig und damit ungültig ist – spätestens das dürfte viele potenzielle Interessenten abschrecken.
Die Hausverloser, die bereits abgemahnt wurden, versuchen nun auf Umwegen, ihre Immobilie loszuwerden. So veranstaltet der Münchner Volker Stiny ein Wissensquiz, als Gewinn winkt eine Doppelhaushälfte am Stadtrand von München. Der Österreicher Helmuth Ringhofer lässt die Verlosung seines 180 m² großen Eigenheims in Dresden über Österreich laufen (wo die Verlosung legal ist) und auch der Anwalt, der auf die korrekte Abwicklung des Losverfahrens achtet, hat seinen Kanzleisitz in Österreich.
