Bauherren in spe, die sich – wahrscheinlich zum ersten Mal in ihrem Leben – über mögliche Arten der Baufinanzierung informieren, haben die Qual der Wahl. Die unterschiedlichsten Anbieter warten mit den unterschiedlichsten Angeboten auf. Laien sind angesichts der Vielfalt schnell etwas überfordert und greifen letztlich zu einer Finanzierung, die der Berater ihnen ans Herz legt. Immer wieder gern werden dabei variable Darlehen empfohlen. Das schlagende Argument hierbei: Wenn der Leitzins fällt, fallen auch die Darlehenszinsen.
Leider müssen viele Bauherren derzeit feststellen, dass das nicht ganz so schnell und schon gar nicht automatisch geschieht wie zu Beginn der Finanzierung versprochen. Variabel verzinste Kredite müssen jedoch in jedem Fall angepasst werden, wenn sich das Zinsniveau verändert. Geht das Zinsniveau nach oben, sind die Geldinstitute meist auch sehr schnell mit einer Anpassung. Fällt das Zinsniveau aber oder befindet es sich auf einem sehr niedrigen Niveau wie es derzeit der Fall ist, lassen sich die Kreditgeber meist deutlich mehr Zeit mit der Anpassung. Bei genauerem Hinsehen fällt meist auch auf, dass Zinsniveausenkungen häufig nicht nur verspätet, sondern auch nur teilweise weitergegeben werden, während Zinsniveauerhöhungen in vollem Umfang geltend gemacht werden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass diese durchaus gängige Praxis der Geldinstitute rechtswidrig ist. Sie fordert alle Darlehensnehmer mit variablem Zins oder Zinsanteil dazu auf, eine entsprechende Forderung an ihr Kreditinstitut zu richten. Wer den Verdacht hegt, dass die Anpassung seines variabel verzinsten Kredites nicht korrekt erfolgt, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden: Sie berechnet auf Wunsch die Differenz zwischen tatsächlich erfolgter und korrekter Anpassung. Der Service kostet je nach Aufwand zwischen 50 und 127 Euro.
